Arbeitsmarkt: DGB Bayern blickt zuversichtlich in das Jahr 2023

Stiedl: „Wir wollen Arbeitsplätze sichern und zukunftsfest machen.“

Anlässlich der heute veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen zeigt sich der DGB Bayern für das Jahr 2023 insgesamt zuversichtlich. Auch wenn gewichtige Risiken bestehen bleiben, etwa durch den anhaltenden russischen Angriffskrieg und die damit ausgelösten energiepolitischen Herausforderungen oder durch fragile Lieferketten in einigen Bereichen, erwartet der DGB Bayern einen weiteren Aufwuchs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung für Bayern.

Bernhard Stiedl, Vorsitzender des DGB Bayern, hierzu: „Bayern ist und bleibt stark – insbesondere dann, wenn Politik, Arbeitgeber und Gewerkschaften an einem Strang ziehen. Hier wollen wir Gewerkschaften im Jahr 2023 Akzente setzen. Es gilt Arbeitsplätze zu sichern und zukunftsfest zu machen. Der Umbau unserer Wirtschaft hin zu klimaschonenden Arbeitsweisen muss genauso konsequent umgesetzt werden wie die Qualifizierung der Beschäftigten, die ein wesentlicher Baustein zur Fachkräftesicherung ist. Aber auch beim Thema der Tarifbindung – die elementare Basis für gute, existenzsichernde Löhne und Gehälter – wollen wir im Jahr 2023 in Bayern vorankommen.“

Der DGB Bayern erwartet für das Jahr 2023 insgesamt einen zweigeteilten Arbeitsmarkt aus einem gleichzeitigen Aufwuchs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und weiter steigenden Arbeitslosenzahlen, nicht zuletzt bedingt durch die Fluchtbewegungen aus der Ukraine.

„Auch wenn der Ausblick zuversichtlich ist, darf sich die Bayerische Staatsregierung nicht zurücklehnen. Mit dem vergleichsweise hohen Anteil Langzeitarbeitsloser oder den ungenügenden Arbeitsmarktchancen Älterer bleiben massive sozial- wie arbeitsmarktpolitische Herausforderungen bestehen“, so Stiedl abschließend.


7.1.2023
DGB Bayern
bayern.dgb.de

 

Handreichung zur erfolgreichen Ausbildung von Auszubildenden mit Fluchterfahrung

Bericht: Universität Vechta

Die Anzahl der nach Deutschland geflüchteten und zugewanderten Menschen stieg im Jahr 2015 rasant an. Kriege und Krisen tun heute ihr Übriges dazu. Viele der Schutzsuchenden wollen zurück in ihre Heimat. Doch etliche Menschen würden gern in Deutschland bleiben und sind auf der Suche nach Arbeit. Angesichts des oftmals beklagten Fachkräftemangels liegt hierin eine große Chance sowohl für die Geflüchteten, als auch für die Unternehmen, die neue Arbeitskräfte gewinnen und ausbilden möchten. Als Unterstützung haben Prof.in Dr.in Margit Stein und Kirsten Rusert von der Universität Vechta nun eine „Handreichung zur erfolgreichen Ausbildung von Auszubildenden mit Fluchterfahrung“ herausgegeben. Gefördert wurde das Vorhaben vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). … weiter

Direktdownload der Handreichung


Quelle: www.uni-vechta.de

 

Bewerbungen: Durch Vorurteile werden Jugendliche mit Hauptschulabschluss und Migrationshintergrund unterschätzt

Bericht: Hans-Böckler-Stiftung

Jugendliche mit Migrationshintergrund und Hauptschulabschluss werden bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz benachteiligt. Sie sind häufig mit Zweifeln an ihrer Eignung konfrontiert, die auf Vorurteilen beruhen. Das hat dramatische Folgen für die Betroffenen selbst – ihr gesamter weiterer Lebensweg wird dadurch erschwert, dass sie nicht die gleichen Chancen erhalten wie andere. Auch aus unternehmerischer Sicht ist es – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels – ein Fehler, Bewerberinnen und Bewerbern aufgrund ethnischer Zuschreibungen abzusagen. Die Fähigkeiten der Betroffenen sind nämlich häufig besser als vermutet, zum Beispiel bezogen auf Sprachkenntnisse. Das ergibt eine Studie von Dr. Janina Söhn vom Soziologischen Forschungsinstitut (SOFI) an der Universität Göttingen und Sophie Krug von Nidda von der Universität Paderborn, die die Hans-Böckler-Stiftung gefördert hat. … weiter


Quelle: www.boeckler.de
Bild von Simon auf Pixabay 

 

 

Groteske Forderung der bayerischen Sozialministerin und ein Angriff auf die Gesundheit der Beschäftigten!

GEW zu geforderter Arbeitszeiterhöhung

Mitteilung: GEW Bayern

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern zeigt sich empört über die Forderung der Sozialministerin Scharf zur Erhöhung der täglichen Arbeitszeit.

Er zeigt vor allem eins – so die Bildungsgewerkschaft, nämlich die Unkenntnis der Ministerin, wie es in Kitas und der Jugend- und Eingliederungshilfe wirklich zugeht. Die Beschäftigten brennen buchstäblich aus, viele verlassen das Berufsfeld nach wenigen Jahren, weil sie nicht mehr können. Es gibt nur wenige, die die Arbeit in der Kita in Vollzeit auf Dauer aushalten. Das ist die Realität in den sozialpädagogischen Berufen und was fällt der zuständigen Ministerin Ulrike Scharf dazu ein? Eine Ausweitung der Arbeitszeiten bis zu 12 Stunden täglich. Weiterlesen

Digitalisierung: Belastung für Beschäftigte

DGB-Index Gute Arbeit 2022

Mitteilung: DGB

Die digitale Transformation der Arbeitswelt bedeutet für viele Beschäftigte stärkere Belastungen. Das hat die repräsentative Beschäftigtenbefragung Index Gute Arbeit 2022 des Deutschen Gewerkschaftsbundes ergeben, die am 1.12.2022 in Berlin vorgestellt wurde. Weiterlesen

GEW: „Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz hat ausgedient“

Bildungsgewerkschaft beim Expertengespräch im Deutschen Bundestag

Bericht: GEW

Berlin – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Bundestag gemahnt, das 2007 in Kraft getretene Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) abzulösen. So solle für mehr Dauerstellen für Daueraufgaben, verlässliche Karrierewege, Mindestlaufzeiten für Zeitverträge und mehr Chancengleichheit in Hochschule und Forschung gesorgt werden. „Das Gesetz hat in beispielloser Weise die Prekarisierung der Arbeit in der Wissenschaft vorangetrieben. 84 Prozent aller wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Hochschulen sind befristet beschäftigt, 42 Prozent von ihnen mit einer Vertragslaufzeit von weniger als einem Jahr. Zwei Drittel aller Promovierenden werden mit einer halbfertigen Doktorarbeit auf die Straße gesetzt. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz hat ausgedient – es muss schleunigst durch ein Wissenschaftsentfristungsgesetz ersetzt werden“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte, bei einem Fachgespräch des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwoch in Berlin.

„Immer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten – das ist nicht nur unanständig gegenüber den hoch qualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, sondern untergräbt auch die Kontinuität und Qualität von Forschung und Lehre sowie die Attraktivität des Arbeitsplatzes Hochschule und Forschung“, betonte Keller. Der Bund habe in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik „wenig zu sagen“, aber er habe die Gesetzgebungskompetenz für das Arbeitsrecht. „Diese muss er nutzen, um den Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Lizenz zum Befristen zu entziehen“, forderte Keller.

Konkrete Vorschläge dafür habe die GEW mit ihrem Gesetzentwurf für ein Wissenschaftsentfristungsgesetz vorgelegt. „Der Bund muss Rahmenbedingungen festlegen, die eine erfolgreiche wissenschaftliche Qualifizierung möglich machen. Dazu gehören Vertragslaufzeiten von in der Regel sechs, mindestens aber vier Jahren und das Recht auf Qualifizierung in der Arbeitszeit. Wenn keine Qualifizierung möglich ist, werden Daueraufgaben erledigt, für die Dauerstellen eingerichtet werden müssen“, unterstrich der GEW-Hochschulexperte. Mit der Promotion sei die wissenschaftliche Qualifizierung abgeschlossen. „Postdocs müssen daher entweder eine Dauerstelle oder aber einen Zeitvertrag mit verbindlicher Entfristungszusage erhalten“, sagte Keller. Darüber hinaus müsse im Gesetz ein verbindlicher Nachteilsausgleich für Beschäftigte, die Kinder betreuen, behindert oder chronisch krank sind oder Beeinträchtigungen im Zuge der Corona-Pandemie hinnehmen mussten, verankert werden.

Info: Der Dresdner Entwurf der GEW für ein Wissenschaftsentfristungsgesetz kann mit einer ausführlichen Begründung auf der GEW-Website heruntergeladen werden.

Mit einem Video macht die GEW auf die wichtigsten Anliegen des Gesetzentwurfes aufmerksam.
(Hinweis d. Red.: der Film wird auf Youtube veröffentlicht. Youtube kann Daten beim Aufruf erheben.)


9.11.2022
Ulf Rödde
Pressesprecher
GEW-Hauptvorstand
www.gew.de

 

Unterrichtsmaterial: „Das Dilemma mit den Minijobs – die Verdienstgrenze wurde wieder einmal angehoben“

gsf – Am 19.10.2022 erschien im gewerkschaftsforum.de unter dem gleichnamigen Titel ein sehr informativer Überblick über die Entwicklung der Mini-Jobs. In Deutschland gibt es mehr als 7 Millionen sog. gerinfügig Beschäftigte. Der maximale Verdienst im Mini-Job wurde am 1.10.2022 von 450 auf 520 € angehoben. Auch die Grenzen der Sozialversicherungsbeiträge haben sich erhöht.

Weite Teile des Textes können sehr gut im Unterricht eingesetzt werden. Der Autor hat wichtige neue Entwicklungen in Listenform dargestellt und beschreibt auch die Rolle des Staates und der Arbeitgeber konkret und verständlich.

Am besten nur die Teile des Textes kopieren, die zum U-Stoff gehören. Der ganze Text ist sehr lang für die Erarbeitung im Unterricht. Am Ende des Arbeitsblattes sollte natürlich die Quelle des Textes angeben werden.

Empfehlenswert ist der Einsatz des Textes ab der 9. Klasse HS/MS.

Das Dilemma mit den Minijobs – die Verdienstgrenze wurde wieder einmal angehoben

Den ganzen Text lesen

 

Höheres Renteneintrittsalter beeinträchtigt offenbar die Gesundheit

Bericht: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin)

DIW-Rentenexpert*innen haben Abschaffung der sogenannten Altersrente für Frauen im Jahr 1999 untersucht – Höheres Renteneintrittsalter hat vor allem die psychische und teilweise auch die physische Gesundheit betroffener Frauen verschlechtert – Künftige Reformen sollten von präventiven Maßnahmen und Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente begleitet werden.

Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters ist regelmäßig Gegenstand politischer Diskussionen. Meist stehen dabei die finanzielle Stabilität des Rentensystems und der Fachkräftemangel im Vordergrund. Die gesundheitlichen Folgen bleiben häufig im Dunkeln. Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) weist nun anhand einer Rentenreform aus dem Jahr 1999 nach, dass sich der gesundheitliche Zustand verschlechtert, wenn die Betroffenen erst später in den Ruhestand gehen können. Das gilt vor allem mit Blick auf psychische Krankheiten wie Stimmungsstörungen, aber auch mit Blick auf körperliche Erkrankungen, beispielsweise Übergewicht und Arthrose. … weiter


Quelle: www.diw.de

 

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