UN-Leitlinien zum Kinderrecht auf eine gesunde Umwelt veröffentlicht

Kinderrechtsorganisationen fordern Aufbruch beim Klima- und Umweltschutz

Erstmals liegen die UN-Leitlinien zum Kinderrecht auf eine gesunde Umwelt in deutscher Sprache vor. Zur Veröffentlichung fordern die Kinderrechtsorganisation terre des hommes und das Kinderrechtenetzwerk National Coalition Deutschland von der Bundesregierung entschiedeneres Handeln ein, um die Lebensgrundlagen von Kindern und zukünftigen Generationen weltweit zu schützen.

Grundlage der Leitlinien ist die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die auch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert hat. Der UN-Kinderrechtsausschuss hatte im September 2023 erstmals den sogenannten »General Comment No. 26« vorgelegt, damit ein eigenständiges Kinderrecht auf eine gesunde Umwelt aus der Konvention abgeleitet und klargestellt: Staaten müssen umgehend und entschieden handeln, um die Erderwärmung zu begrenzen, die Umweltverschmutzung einzudämmen und das Artensterben zu stoppen. Auch aus bestehenden Kinderrechten wie dem Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung folgen weitreichende Verpflichtungen. Weiterlesen

„Wenn Jugendliche straffällig werden…“

So heißt die völlig neu überarbeitete Broschüre der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S) e.V.

In verständlicher Sprache werden das Jugendstrafrecht, das Strafverfahren (vor, nach und während der Verhandlung) und die Sanktionen bei Jugendlichen beschrieben. Warum gibt es ein eigenes Jugendstrafrecht? Im Kapitel „Sanktionen“ wird u.a. der Unterschied von „Erziehungsmaßregeln“ und  „Zuchtmitteln“ vorgestellt?

Aufgrund vieler Beispiele liest sich die Broschüre sehr anschaulich! In einem Kapitel wird das Thema „Jugendliche als Betroffene von Straftaten“ beschrieben. Zum Schluss werden diverse Hilfsangebote vorgestellt.

Bestellung und Kosten:
Die Broschüre hat 80 Seiten (A5-Format) kostet 5,00 € inkl. Versand.
Bestellung per Mail: info(aet)bag-s{Punkt}de

 

„Mehr als tausend Passagen geschwärzt: Multipolar veröffentlicht freigeklagte RKI-Protokolle im Original“

In Online-Magazin Multipolar erschien am 20. März 2024 der oben genannte Artikel:

Die von unserem Magazin freigeklagten Protokolle des Krisenstabs des Robert Koch-Instituts (RKI) werden nun für alle zugänglich gemacht. Die mehr als 200 Dokumente sind in erheblichem Umfang durch das RKI geschwärzt. Gegen die Schwärzungen klagen wir aktuell. Wir laden alle interessierten Journalisten zur Mitrecherche ein. (Quelle: https://multipolar-magazin.de/artikel/rki-protokolle-2)

Ein weiterer Schritt zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie.

den Artikel lesen


In der Zwischenzeit haben z.B. die Heute-Nachrichten (23.3.2024) darüber berichtet:  

www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/rki-protokolle-corona-klagen-100.html

 

 

 

Bundesarbeitsgericht klärt wichtige Frage zur Lohnfortzahlung bei Krankheit

Der DGB begrüßt die Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), nach der Arbeitgeber auch dann die Pflicht zur Lohnfortzahlung bei Krankheit haben, wenn Arbeitnehmer während der Infektion in Quarantäne mussten. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte am Donnerstag in Berlin:

„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Damit wird eine offene Frage aus der Corona-Pandemie zum Recht der Beschäftigten auf Lohnfortzahlung bei Krankheit geklärt und Sicherheit für Beschäftigte geschaffen: Eine Corona-Infektion gilt demnach auch ohne Symptome als Krankheit. Die Infektion führt auch dann zur Arbeitsunfähigkeit, wenn es Beschäftigten durch eine behördliche Quarantäne-Anordnung verwehrt ist, ihre Arbeit im Betrieb zu erbringen und gleichzeitig Homeoffice aufgrund der Tätigkeit nicht möglich ist.“

Laut Bundesarbeitsgericht ist nach einer behördlichen Anordnung zur Quarantäne aufgrund eines positiven PCR-Tests außerdem kein zusätzliches ärztliches Attest notwendig. Eine weitere wichtige Feststellung ist, dass eine unterlassene Impfung klar nicht Ursache für die Infektion mit Corona sein kann. Impfungen haben Corona-Infektionen nicht zwangsläufig verhindern können, was Impfdurchbrüche immer wieder gezeigt haben.


21.3.2024
Katrin Münch-Nebel
Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand
www.dgb.de

 

 

Fahimi: KI-Verordnung setzt Standards und ist Auftrag für Bundesregierung

Der DGB begrüßt die heutige Verabschiedung der Verordnung der Europäischen Union zur Künstlichen Intelligenz (KI). Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi sagte dazu:

„Die KI-Verordnung ist ein historischer Erfolg: Europa setzt damit weltweit ethische Maßstäbe für die Entwicklung und Nutzung von KI-Anwendungen. Transparenzverpflichtungen für KI-Anbieter und ethische Grenzen wie Verbote von Social Scoring oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz werden für mehr Akzeptanz und Vertrauen im Umgang mit KI sorgen. Gleichzeitig wird auch ein Mindestmaß an Schutz für Urheber*innen, Künstler*innen, Kultur- und Medienschaffende hergestellt.

Die KI-Verordnung ist nicht zuletzt von entscheidender Bedeutung für die Zukunft der Arbeit. Wir begrüßen, dass die EU die Notwendigkeit spezieller Regeln für KI in der Arbeitswelt anerkennt. Es ist ein echter Meilenstein, dass wir als Gewerkschaften eine Öffnungsklausel für nationale Regelungen zur betrieblichen Nutzung von KI durchsetzen konnten. Das ist nicht nur ein politisches Bekenntnis, sondern ein klarer Auftrag an die nationalen Gesetzgeber.

Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, die Umsetzung der KI-Verordnung nicht nur technisch zu begleiten, sondern einen intelligenten „KI-Rechtsrahmen für Gute Arbeit“ zu schaffen. In der betrieblichen Praxis wurden bereits einige innovative, vorbildhafte Vereinbarungen im Umgang mit KI am Arbeitsplatz getroffen. Nun gilt es, dies in der Breite der Betriebe und Verwaltungen weiter zu verankern, um die Potenziale von KI für Gute Arbeit nutzbar zu machen. Der DGB bereitet bereits Vorschläge vor und lädt ein zum politischen Dialog“.


13.3.2024
DGB Bundesvorstand
www.dgb.de

 

Schutz der Privatheit beim Distanzunterricht

Bericht: Georg-August-Universität Göttingen

Wenn akut oder chronisch kranke Kinder die Schule nicht besuchen können, kann ein mobiler Avatar helfen: Der Roboter sitzt quasi in Vertretung im Unterricht und überträgt die Inhalte per Livestream zum Kind nach Hause. Ein neues Forschungsprojekt der Universitäten Göttingen, Duisburg-Essen und Bonn sowie der chilli mind GmbH in Kassel entwickelt nun Privatheitsmechanismen für solche Avatare, um den Datenschutz und die Privatheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert das Projekt drei Jahre lang mit insgesamt rund 1,6 Millionen Euro. … weiter

weitere Informationen zum Thema „Privatheitsfreundlicher mobiler Avatar für kranke Schulkinder“


Quelle:
www.ide-online.de
www.uni-goettingen.de
Bild von OpenClipart-Vectors auf Pixabay

 

 

CSU und FW wollen AfD-Kandidat*innen als Verfassungsrichter*innen wählen

Die GEW Bayern fragt: Wo ist hier die Brandmauer?

Mitteilung: GEW Bayern

Morgen werden die ehrenamtlichen Richter*innen am Bayerischen Verfassungsgerichtshof im Plenum des Landtages „im Block“ gewählt. Wie schon 2018 werden die Kandidat*innen der AfD dabei voraussichtlich von den Regierungsfraktionen der CSU und FW mit durchgewunken. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern mahnt eine klarere Abgrenzung nach rechts an. Weiterlesen

Die Partei Die Heimat (vormals NPD) ist für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen

Die Partei Die Heimat (vormals NPD) ist für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen

Mitteilung: Bundesverfassungsgericht

Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Partei Die Heimat (HEIMAT, vormals: Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD) für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Finanzierung nach § 18 Parteiengesetz (PartG) ausgeschlossen ist.

Art. 21 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) sieht den Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Teilfinanzierung vor. Ausgeschlossen sind Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Auf dieser Grundlage beantragten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, die Partei Die Heimat von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.

Die Voraussetzungen eines Finanzierungsausschlusses gemäß Art. 21 Abs. 3 Satz 1 GG liegen vor: Die Partei Die Heimat missachtet die freiheitliche demokratische Grundordnung und ist nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger auf deren Beseitigung ausgerichtet. Sie zielt auf eine Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung durch einen an der ethnischen „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Staat. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde aller, die der ethnischen „Volksgemeinschaft“ nicht angehören, und ist zudem mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Dass die Partei Die Heimat auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgerichtet ist, wird insbesondere durch ihre Organisationsstruktur, ihre regelmäßige Teilnahme an Wahlen und sonstigen Aktivitäten sowie durch ihre Vernetzung mit nationalen und internationalen Akteuren des Rechtsradikalismus belegt.

Die Entscheidung ist einstimmig ergangen.


23.1.2024
Bundesverfassungsgericht
www.bundesverfassungsgericht.de

 

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