Ethikrat fordert stärkere Achtung des Tierwohls in der Nutztierhaltung

Die nachfolgende Erklärung des Deutschen Ethikrates v. 16.6.2020 sollte als Diskussionsgrundlage im Unterricht eingesetzt werden!


In seiner am 16.6.2020 veröffentlichten Stellungnahme fordert der Deutsche Ethikrat erhebliche Reformen, um künftig Mindeststandards eines unter ethischen Gesichtspunkten akzeptablen Umgangs mit Nutztieren zu erreichen.

Stellungnahme: Deutscher Ethikrat

Das Verhältnis von Mensch und (Nutz-)Tier ist durch eine Grundspannung gekennzeichnet: Das Wohlergehen und die Rechte von Tieren sind in den letzten Jahren in Deutschland zunehmend zum Thema öffentlicher Debatten geworden. Die gesellschaftliche Akzeptanz für viele Praktiken in der Nutztierhaltung sinkt. Das geltende Recht enthält zumindest vordergründig strenge Tierschutzvorgaben. Dennoch werden Nutztieren unter den gängigen Zucht-, Haltungs-, Schlacht- und Verwertungsbedingungen oft routinemäßig Schmerzen und Leid zugefügt. Reformbemühungen betreffen lediglich Teilaspekte und/oder verlaufen im Sande. Weiterlesen

„Kleidungsstil darf Prüfungsergebnis nicht beeinflussen“

Der DGB-Rechtsschutz hat am 15.6.20 das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zum Kleidungsstil bei mündlichen Prüfungen veröffentlicht und kommentiert:

Kleidungsstil darf Prüfungsergebnis nicht beeinflussen

In mündlichen Prüfungen kleidet man sich regelmäßig möglichst vorteilhaft und gut. Welcher Kleidungsstil ist aber für eine Prüfung angemessen? Prüfer können da schon mal anderer Auffassung sein als Studierende. Das darf die Bewertung der Prüfungsleistung jedoch nicht beeinflussen hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Den ganzen Bericht lesen

Erschreckender Anstieg der Straftaten im Feld der „Hasskriminalität“

Bericht: amnesty international

Für Amnesty International beweist die Statistik zur politisch motivierten Kriminalität für das Jahr 2019, dass der Kampf gegen rassistische und antisemitische Angriffe nicht nur zur Chefsache erklärt werden darf – diesem Signal müssen dringend Taten in Bund und Ländern folgen.

Anlässlich der Statistik der politisch motivierten Kriminalität (PMK) für das Jahr 2019 fordert Amnesty International die Innenbehörden dazu auf, den Kampf gegen Rassismus sowie gegen rassistische und antisemitische Gewalt zur prioritären Daueraufgabe zu machen. Weiterlesen

Hartz IV: Kein Mehrbedarf wegen Corona

Zusätzliche Aufwendungen während der Corona-Pandemie sind kein unabweisbarer Bedarf.

Der Fall: Der Mann beantragt höhere Hartz IV-Leistungen für erhöhte Aufwendungen wegen der Corona-Pandemie. Zur Begründung führt er aus, durch das Corona-Virus sei es zu einer bundes-, ja weltweiten Krise gekommen. Durch „Hamsterkäufe“ seien in den Supermärkten nicht selten billige Produkte an Grundnahrungsmitteln wie Reis, Nudeln, Feuchttücher, Fleisch, Konserven, Seife und Toilettenpapier ausverkauft. Viele seien gezwungen, teurere Produkte zu kaufen. Statt einer 500 g-Packung Nudeln für 0,45 Euro habe er zuletzt eine Packung für 2,70 Euro kaufen müssen. Preise wie 2,40 Euro für eine Salatgurke oder 1,00 Euro für eine einzelne Orange seien vor kurzem undenkbar gewesen.
Eine von Behörden empfohlen Notbevorratung von Lebensmittel und Wasser für mindestens zehn Tage koste daher mehrere hundert Euro. Er beantragt, ihm 500 Euro für Desinfektionsmittel/Hygieneartikel und Grundnahrungsmittel als Zuschuss, hilfsweise als Darlehen zu gewähren.
Mit seinem Antrag hatte er keinen Erfolg. Weiterlesen

Dienstfähigkeit: Amtsärztliche Untersuchung ist Pflicht

Weigert sich ein Beamter einer rechtmäßigen Anordnung zur amtsärztlichen Untersuchung seiner Dienstfähigkeit nachzukommen, kann der Dienstherr ihn allein deswegen zur Ruhe setzen. Es bestehen keine anderen Möglichkeiten zur Feststellung der Dienstfähigkeit als mittels einer amtsärztlichen Untersuchung.

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen,
Beschluss vom 26. Februar 2020 – 6 A 3273/19


aus: einblick – Gewerkschaftlicher Info-Service Mai 2020 (www.dgb.de/einblick)
Rechtshinweise und Urteile werden ohne Gewähr veröffentlicht!

 

Schulpflicht z. T. außer Kraft gesetzt

Mitteilung: Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel

Schulpflicht von Schülerinnen und Schülern der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, der Sprachheilschulen und der Schulen mit den Förderschwerpunkten Sehen oder Hören wird in Hessen einstweilen außer Vollzug gesetzt.

Mit soeben den Beteiligten bekannt gegebenem Beschluss hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Schulpflicht von Schülerinnen und Schülern der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, der Sprachheilschulen und der Schulen mit den Förderschwerpunkten Sehen oder Hören in Hessen vorläufig außer Vollzug gesetzt wird.

Ein entsprechender Eilantrag hatte Erfolg, soweit er sich gegen die Regelungen in § 3 Abs. 1 Nr. 2 a) der nachfolgend bezeichneten Verordnung (Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus in der Fassung der Sechsten Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 16. April 2020) über den Schulbesuch für Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufe der oben genannten Schulen richtete.

Die Antragstellerin, eine Schülerin aus Frankfurt am Main, begehrte den Erlass einer sog. einstweiligen Anordnung in einem Normenkontrollverfahren, indem sie sich direkt gegen die zuvor genannte Verordnung wendete. Antragsgegner ist das Land Hessen, vertreten durch die Staatskanzlei.

Die streitige Regelung lautet:
㤠3
(1) Es wird allgemein angeordnet, dass Schülerinnen und Schüler dem Unterricht und anderen regulären schulischen Veranstaltungen an Einrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes bis zum 3. Mai 2020 fernbleiben müssen. Ihr Fehlen gilt als entschuldigt. Satz 1 und 2 gelten nicht
1. für die Abnahme von Prüfungsleistungen,
2. ab dem 27. April 2020 für die Schülerinnen und Schüler
a) der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, der Sprachheilschulen und der Schulen mit
den Förderschwerpunkten Sehen oder Hören,
…“.

Am 20. April 2020 hat die Schülerin deshalb einstweiligen Rechtsschutz gegen die o. g. Regelung beantragt. Sie macht geltend, für die angegriffenen Regelungen der Verordnung fehle es an einer Ermächtigungsgrundlage. Die Anordnung des Schulbesuchs für Schülerinnen und Schüler der vierten Jahrgangsstufe in Grundschulen begründe für diese ein erhöhtes Infektionsrisiko.

Der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat dem Eilantrag überwiegend stattgegeben und zur Begründung ausgeführt, die Anordnung in § 3 Abs. 1 Nr. 2a) der genannten Verordnung, die für die Schülerinnen und Schüler der vierten Jahrgangsstufe eine Präsenzschulpflicht ab dem 27. April 2020 bewirke, verstoße bei einer im Eilverfahren allein möglichen, aber auch ausreichenden sog. summarischen Prüfung nach dem Erkenntnisstand des Senats im Zeitpunkt seiner Entscheidung gegen höherrangiges Recht. Denn die Schülerinnen und Schüler der vierten Jahrgangsstufe würden im Vergleich zur überwiegenden Zahl der Schülerinnen und Schüler, denen aus Gründen des Infektionsschutzes der Schulbesuch bis zum 3. Mai 2020 gänzlich untersagt werde, ohne hinreichenden Grund ungleich behandelt und dadurch in ihrem Grundrecht aus Art 3 Abs. 1 GG auf Gleichbehandlung verletzt. So seien mit Ausnahme der Viertklässler sämtliche Schüler, die sich keiner Abschlussprüfung unterziehen müssten, von der Schulpflicht befreit und müssten sich somit keinem erhöhten Infektionsrisiko aussetzen.

Für diese Ungleichbehandlung bestehe kein sachlicher Grund.

Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar.
Aktenzeichen: 8 B 1097/20.N

Ein Abdruck des umfangreich begründeten Beschlusses kann per Mail angefordert werden unter:
Entscheidungen [aet] vgh-kassel.justiz.hessen [Punkt] de


24.4.2020
VGH Kassel
www.verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de

GEW Bayern fordert umfassenden Gesundheitsschutz vor Öffnung der Schulen

Mitteilung: GEW Bayern

Die ersten Termine für die Wiederaufnahme des Unterrichts sind festgelegt. Die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz von Lehrkräften allerdings bezeichnet die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern als mangelhaft, weil sich das Kultusministerium seit Jahrzehnten weigert, die gesetzlich vorgeschriebenen Standards des Arbeits- und Gesundheitsschutzes umzusetzen. „In Briefen und in Gesprächen mit dem Ministerium wiesen wir mehrfach auf die Versäumnisse hin. Nun ist die Krisenlage da, und es fehlen wesentliche Voraussetzungen für den Gesundheitsschutz der Lehrkräfte“, so Anton Salzbrunn, Vorsitzender der GEW Bayern, heute in München. Weiterlesen

GEW zur Öffnung von FOS/BOS: Wie soll das gehen?

Mitteilung: GEW Bayern

Die Bildungsgewerkschaft GEW zeigt sich irritiert über die Planungen zur Öffnung von Fach- und Berufsoberschulen. Wie hier der Schutz der Lehrkräfte und Schüler*innen sichergestellt werden soll, bleibt derzeit offen. Eine „Maskenpflicht“ im Unterricht ist nicht geplant. Weiterlesen

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