Bayerisches Gesundheitsministerium erlässt Coronavirus-Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen und Kindertagesstätten für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten wie Südtirol

Mitteilung: Bayerische Staatsregierung

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales eine Coronavirus-Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen, Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten wie Südtirol erlassen. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Samstag hingewiesen. Demzufolge dürfen Schüler und Kindergartenkinder zum Beispiel nach ihrer Rückkehr aus Südtirol für 14 Tage nicht in die Schule bzw. Einrichtung.

Südtirol war am Donnerstagabend vom Robert Koch-Institut als Coronavirus-Risikogebiet eingestuft worden.

Risikogebiete sind laut RKI-Definition „Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden kann“. In Italien gehören dazu außerdem die Region Emilia-Romagna, die Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien.

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Corona-Virus: Was Beschäftigte wissen müssen

Der DGB-Rechtsschutz hat Antworten auf diverse Fragen von ArbeitnehmerInnen zum Umgang mit dem Corona-Virus gegeben – vom Recht ev. zuhause zu bleiben wg. der Betreuung der eigenen Kinder, bis hin zu Krankheitsfragen durch den Arbeitgeber, dem Lohnanspruch im Quarantänefall bis hin zur Bereitstellung von Desinfektionsmitteln u.a.mehr. Sehr interessant!

=> zur Seite der DGB Rechtsschutz


=> Überblick über alle Veröffentlichungen zum Corona-Vorus hier im Magazin

Corona-Virus: Hintergrundinformationen für Kindertageseinrichtungen

In Newsletter Nr. 322 (Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung) hat das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus in Kitas veröffentlicht. Im Newsletter 323 gab es eine Aktualisierung der Empfehlungen zum Coronavirus.

=> Download des Newsletters 322 (pdf-Datei)

=> neuere und ältere Newsletter können hier heruntergeladen werden (Mitte der Seite, Überschrift „Allgemeines zur Kinderbetreuung“) – Stand am 13.3.2020: Newsletter 329!


=> Überblick über alle Veröffentlichungen zum Corona-Vorus hier im Magazin

„Diese Rechte hast Du beim Abschlusszeugnis nach der Ausbildung“

Die IG Metall Jugend hat zusammengefasst, was im Abschlusszeugnis nach der Berufsausbildung – ausgestellt vom Unternehmen – zu stehen bzw. nicht zu stehen hat, welche Korrekturen man einfordern kann und wie das Zeugnis bei Arbeitgeberwechsel aussieht:

Diese Rechte hast Du beim Abschlusszeugnis nach der Ausbildung
Nach bestandener Ausbildungsprüfung steht Dir ein Abschlusszeugnis zu. Was dort drinstehen muss und worauf es ankommt, liest Du hier.
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Asylrecht in Deutschland: fragmentiert, unübersichtlich, durchlöchert

Bericht: Georg-August-Universität Göttingen

Der Forschungsbericht „Refugee Protection in Germany“ des EU-Projekts „Multilevel Governance of Migration (RESPOND)“ zeichnet ein düsteres Bild des Menschenrechtsschutzes für Asylsuchende in Deutschland. Die Autorinnen und Autoren sprechen unter anderem von einem „differentiellen Ausschluss“ immer größerer Gruppen aus dem deutschen Asylrecht auf der Grundlage mehr oder weniger willkürlicher Kriterien. … weiter

Direktdownload: Deutsche Zusammenfassung des Berichts »Refugee Protection in Germany«, pdf-Datei, 56 KB


Quelle:
www.idw-online.de
www.uni-goettingen.de

Berufsschüler muss Schule wegen nicht entschuldigter Fehlzeiten verlassen

Mitteilung: Verwaltungsgericht Koblenz

Die Entscheidung des Schulleiters einer Berufsbildenden Schule, das Schulverhältnis mit einem Schüler, der mindestens zehn Tage unentschuldigt gefehlt hat, zu beenden, ist nicht zu beanstanden. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Weiterlesen

UN-Menschenrechtsausschuss stärkt Rechte von Klimaflüchtlingen

Mitteilung: Amnesty International

Amnesty International spricht von einem wegweisenden Urteil: In einem aufsehenerregenden Asylverfahren hat ein UN-Menschenrechtsgremium jetzt entschieden, dass Regierungen bei der Entscheidung über eine Abschiebung zukünftig auch vom Klimawandel verursachte Menschenrechtsverletzungen berücksichtigen müssen. Weiterlesen

Kurzzeitiges Praktikum ohne Mindestlohn

Praktikanten haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, wenn sie das Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums leisten und es eine Dauer von drei Monaten nicht übersteigt.

Der Fall: Die Frau vereinbarte mit dem Betreiber einer Reitanlage ein dreimonatiges Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung zur Pferdewirtin. Etwa sechs Wochen nach Beginn nahm sie mit Einverständnis des Reithofes drei Wochen Familienurlaub. Sie bekam während des Praktikums keine Vergütung. Ihre Klage auf Zahlung des Mindestlohns mit der Begründung, die gesetzlich festgelegte Höchstdauer
eines Orientierungspraktikums von drei Monaten sei überschritten, hatte keinen Erfolg.

Das Bundesarbeitsgericht: Ein Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn besteht nicht, weil das Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung die Höchstdauer von drei Monaten nicht überschritten hat. Unterbrechungen des Praktikums innerhalb dieses Rahmens sind möglich, wenn der Praktikant/die Praktikantin hierfür persönliche Gründe hat und die einzelnen Abschnitte sachlich und zeitlich zusammenhängen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30. Januar 2019 – 5 AZR 556/17


aus: einblick – Gewerkschaftlicher Info-Service Januar 2020 (www.dgb.de/einblick)
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