Geschwindigkeitsbegrenzung an einer Schule – auch feiertags?

Mitteilung: Deutscher Anwaltverein e.V.

Saarbrücken/Berlin (DAV). Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Montag bis Freitag muss auch an gesetzlichen Feiertagen beachtet werden. Das gilt selbst dann, wenn an dem Schild noch das Zusatzzeichen „Kinder“ angebracht wurde und es vor einer Schule steht. Verkehrszeichen gelten so wie angebracht. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins unter Verweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 26. Juni 2018 (AZ: Ss Rs 13/2018 (28/18 OWi)). Weiterlesen

Kein Anspruch auf halbe Urlaubstage

Nach dem Bundesurlaubsgesetz besteht kein Rechtsanspruch auf halbe Urlaubstage oder sonstige Bruchteile von Urlaubstagen. Das Gesetz schreibt vor, dass der Urlaub zusammenhängend zu gewähren ist. Eine Ausnahme hiervon könnte greifen, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung erforderlich machen.

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 6. März 2019 – 4 Sa 73/18


aus: einblick – Gewerkschaftlicher Info-Service Dezember 2019 (www.dgb.de/einblick)
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Kündigungsschreiben : Zugang muss korrekt sein

Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie korrekt zugestellt wurde. Im Zweifel muss der Arbeitgeber das beweisen können. Einem Arbeitnehmer die Kündigung „unter die Nase zu halten“, ist dafür nicht zwingend ausreichend.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Februar 2019 – 8 Sa 251/18


aus: einblick – Gewerkschaftlicher Info-Service Dezember 2019 (www.dgb.de/einblick)
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Vereinsarbeit ohne Unfallversicherungsschutz

Wer das Gelände seines Sportvereins instand hält, ist in der Regel nicht wie ein Arbeitnehmer versichert.

Der Fall: Der 60-jähige Segelflieger wollte mit anderen Vereinsmitgliedern im Rahmen der Winterarbeit einen Baum fällen, der in die Landebahn des Flugplatzes hineingewachsen war. Dabei wurde er von einem Ast getroffen und schwer verletzt. Seine Klage auf Anerkennung als Arbeitsunfall hatte keinen Erfolg.

Das Landessozialgericht: Die Tätigkeit, die zum Unfall geführt hat, ist mitgliedschaftlich und nicht arbeitnehmerähnlich geprägt gewesen. Die Arbeiten sind nicht über die normalen Pflichten als Vereinsmitglied hinausgegangen. Denn nach der Vereinssatzung haben die Mitglieder 60 Arbeitsstunden pro Jahr u.a. in Form von Platz- und Wegearbeiten auszuführen, wozu ausdrücklich auch der Rückschnitt von Büschen sowie das Fällen und Zersägen von Bäumen gehören.

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. August 2019 – L 6 U 78/18


aus: einblick – Gewerkschaftlicher Info-Service Dezember 2019 (www.dgb.de/einblick)
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Jeder fünfte Beschäftigte hat zu kurze Ruhezeiten

Mitteilung: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Beschäftigte mit verkürzten Ruhezeiten haben häufiger gesundheitliche Beschwerden und eine schlechtere Work-Life-Balance. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Die Studie zeigt ebenso, dass das Risiko größer ist, die Ruhezeiten nicht einzuhalten, je länger die Tages- beziehungsweise Wochenarbeitszeiten der Beschäftigten sind.

Die Publikation baua: Bericht kompakt „Verkürzte Ruhezeiten: Auswirkungen auf die Gesundheit und die Work-Life-Balance“ fasst diese und weitere Forschungsergebnisse übersichtlich zusammen. … weiter

Den baua: Bericht kompakt im PDF-Format direkt zum Herunterladen


Quelle:
www.idw-online.de
www.baua.de

Stellenausschreibung: Vorgesetzter Mitbewerber darf keine dienstliche Beurteilung abgeben

Mitteilung: Deutscher Anwaltverein e.V.

(red/dpa). Bewirbt sich ein Mitarbeiter auf eine Stelle in seiner Behörde, kann es sich ergeben, dass er und sein Vorgesetzter zu Konkurrenten um diese Stelle werden. In diesem Fall darf der Vorgesetzte keine dienstliche Beurteilung seines Mitarbeiters schreiben. Dann liegt ein schwerer Verfahrensfehler vor: Die Beurteilung ist rechtswidrig, und der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entfernung der Beurteilung aus seiner Personalakte. Weiterlesen

Kein Arbeitsunfall bei privater Handlung

Nur beruflich bedingte Tätigkeiten auf einer Dienstreise sind gesetzlich unfallversichert.

Der Fall: Die gesetzlich versicherte Frau nahm aus beruflichen Gründen an einem Kongress in Lissabon teil. Im Anschluss wollte sie Urlaub in Portugal machen. Um den Mietwagen abholen zu können, wollte sie ein Taxi bestellen. Im Hotelzimmer stürzte sie auf dem Weg vom Bad zum Telefon und zog sich eine Oberschenkelfraktur zu. Die Klage, mit der die Frau die Anerkennung als Arbeitsunfall erreichen wollte, hatte keinen Erfolg.

Das Landessozialgericht: Ein Arbeitsunfall liegt nicht vor. Beschäftigte sind zwar auch während einer Dienstreise unfallversichert. Es kommt jedoch darauf an, ob die Betätigung im Unfallzeitpunkt eine rechtlich bedeutsame Beziehung zu der betrieblichen Tätigkeit am auswärtigen Dienstort aufweist. Als die Frau im Hotelzimmer gestürzt ist, sind der Kongress und ihr letztes dienstliches Gespräch bereits seit 20 Stunden beendet gewesen. Die Frau hat sich auch nicht auf der Rückreise zu ihrem Wohnort befunden. Vielmehr hat sie ein Taxi zum Flughafen bestellen wollen, um den Mietwagen für die private Urlaubsreise abzuholen. Die Handlungstendenz bei dem Gang durch das Hotelzimmer zum Telefon ist daher privater Natur gewesen.

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 13. August 2019 – L 3 U 198/17


aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service 11/2019 – www.dgb.de/einblick

Kinder mit zur Arbeit: Keine fristlose Kündigung

Nimmt eine Arbeitnehmerin ihre erkrankten und betreuungsbedürftigen Kinder mit zur Arbeit, ist dies zwar eine Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten, rechtfertigt jedoch keine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. Grundsätzlich reicht in einem solchen Fall eine Abmahnung.

Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 4. September 2019 – 3 Ca 642/19


aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service 11/2019 – www.dgb.de/einblick

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