Rechtswidriger Ausschluss aus kirchlichem Kindergarten in Steinhude

Kirchengemeinde muss nach Einstellung des Gerichtsverfahrens die Verfahrenskosten tragen

Die beklagte Kirchengemeinde hatte im März dieses Jahres mit förmlichem Bescheid zwei Geschwisterkinder aus der weiteren Betreuung in dem von ihr betriebenen Kindergarten ausgeschlossen. Sie hatte sich dazu auf eine Regelung in ihrer Benutzungssatzung gestützt, wonach ein Ausschluss eines Kindes u.a. erfolgen kann bei einer nachhaltigen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen den Eltern und den Mitarbeitenden des Kindergartens. Vorausgegangen waren in einem Zeitraum von rund zwei Wochen mehrfache Vorsprachen der Eltern in der KiTa mit dem Ansinnen, ihr älteres Kind solle in der Einrichtung wirksam und nachhaltig vor körperlichen Attacken eines dritten Kindes geschützt werden, das u.a. ihre Tochter in der jüngsten Vergangenheit mehrfach geschlagen bzw. körperlich angegangen und dabei auch verletzt habe. Bis zum Ausspruch des Ausschlusses hatte zwischen den Eltern und der KiTa-Leitung kein Einvernehmen über die Einschätzung der tatsächlichen Situation und das weitere Vorgehen erzielt werden können. Weiterlesen

GEW: „Scheinlösungen auf dem Rücken der Schwächsten“

Bildungsgewerkschaft GEW zu Vorschlägen der KMK-Präsidentin zu Ganztag und Startchancenprogramm

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisiert die Aussagen der Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Katharina Günther-Wünsch, gegenüber Medien zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und Startchancenprogramm scharf. „Der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule ist nicht teilbar. Er gilt für alle Kinder bundesweit – unabhängig von der Postleitzahl und der Finanzlage der Kommunen und Länder“, sagte Doreen Siebernik, GEW-Vorstandsmitglied Jugendhilfe und Sozialarbeit, am Dienstag in Frankfurt a.M. mit Blick auf den Vorstoß der KMK-Präsidentin, Bundesländern flexible Einstiege in den ab August 2026 geltenden Rechtsanspruch zu ermöglichen. „Jetzt den stufenweisen Einstieg in Frage zu stellen und so das zentrale gesellschafts- und bildungspolitische Projekt des Jahrzehnts ins Wanken zu bringen, ist unprofessionell und wird den Bedarfen der Beschäftigten, Kinder und Sorgeberechtigten nicht gerecht. Die Folge: Die Familien und Kinder, die bereits jetzt benachteiligt sind, werden weiter abgehängt und mit anderen sozialen Gruppen in Kämpfe um Teilhabe gezwungen.“ Weiterlesen

Sexueller Missbrauch – Bilanz nach 30 Jahren im Kinderschutz

von Johannes Heibel

Einrichtung eines „unabhängigen Amtes für Opferschutz, Aufklärung und Prävention“

Die im Buch (siehe weiter unten bei den Literaturangaben) „SCHULdZEIT. Übergriffe auf Schüler*innen durch Lehrpersonal an staatlichen Schulen“ geschilderten Fallbeispiele sind nur eine kleine Auswahl der Fälle, mit denen sich die Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen e. V. in den 30 Jahren ihrer Tätigkeit konfrontiert sah.

Wie die Schilderungen zeigen, ist es um den Schutz von Schüler*innen vor übergriffigem Lehrpersonal in staatlichen Schulen nach wie vor schlecht bestellt. Dies liegt insbesondere an den Strukturen des bestehenden Schulsystems, das Übergriffe eher begünstigt als verhindert und auch einer Aufdeckung und Aufarbeitung von Verdachtsfällen zumeist hinderlich im Wege steht.

Zur Vermeidung von Integritätsverletzungen und zur Aufklärung von Verdachtsmomenten empfiehlt die Initiative den Landkreisen und kreisfreien Städten dringend die Einrichtung eines „Unabhängigen Amtes für Opferschutz, Aufklärung und Prävention“. Dieses Amt könnte unter anderem dabei mithelfen, eine Kultur des Hinschauens und des schonungslosen Hinterfragens von Verhaltensweisen aufzubauen, die eine professionelle Distanz zu den anvertrauten Schüler*innen vermissen lassen.

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Bild von Juraj Varga auf Pixabay

 

„Rechtsanspruch und Wirklichkeit liegen weit auseinander!”

Bildungsgewerkschaft GEW zum zehnjährigen Bestehen des Rechtsanspruchs auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung

„Nicht alle Kinder, die einen Anspruch haben, bekommen auch einen Kita-Platz. Anspruch und Wirklichkeit liegen immer noch weit auseinander. Dieses Fazit müssen wir nach zehn Jahren Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung ziehen“, sagte Doreen Siebernik, GEW-Vorstandsmitglied für Jugendhilfe und Sozialarbeit, am Dienstag in Frankfurt a.M. „Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Rechtsanspruchs gibt es mehr als 383.000 Kinder, die keinen Platz in der Kindertagesbetreuung haben. Das darf nicht sein!” Weiterlesen

Entfernung einer Lehrerin aus dem Dienst

Die landesweit für das Disziplinarrecht zuständige 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat eine Lehrerin aus der Pfalz aufgrund von ihr getätigter Äußerungen während Demonstrationen, Kundgebungen sowie in Beiträgen in sozialen Medien aus dem Dienst entfernt.

Der Beamtin wurde im Rahmen des Disziplinarverfahrens zur Last gelegt, seit März 2018 durch Äußerungen bei Demonstrationen, Kundgebungen, im Rahmen von Interviews sowie durch Postings auf Social-Media Plattformen in Erscheinung getreten zu sein und hierdurch in eklatanter Weise gegen ihre Pflicht zur politischen Mäßigung, zur unparteiischen und gerechten Amtsführung sowie gegen die Wohlverhaltenspflicht verstoßen, sich verfassungsuntreu gezeigt und durch ihr Gesamtverhalten  den Schulfrieden gestört zu haben. Weiterlesen

GEW Bayern kritisiert Bayerischen Landesstudierendenrat als vermeintliche Verfasste Studierendenschaft

Mitteilung: GEW Bayern

Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) unterhält seit Beginn dieses Jahres die bayerische Hochschullandschaft. Nachdem sich im Januar zunächst herausgestellt hatte, dass wissenschaftliche Hilfskräfte im Gesetz nicht berücksichtigt wurden, wurde diese Kategorie kurzerhand abgeschafft. Doch schlecht kann das neue Gesetz nicht sein, schließlich durfte sich am vergangenen Wochenende der Bayerische Landesstudierendenrat konstituieren. Damit ging die vorherige Landes-ASten-Konferenz Bayern in den Rat auf und wurde endlich auch gesetzlich verankert. Weiterlesen

Ferienjobs – worauf Schüler*innen achten sollten

Die Sommerferien beginnen bald und damit für viele Schüler*innen auch die Zeit der Ferienjobs. Aber welche Regeln gelten für die Ferienarbeit? Die DGB-Jugend gibt Tipps.

„Auf jeden Fall sollte jede Schülerin und jeder Schüler nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen. Der muss vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und die Bezahlung regeln“, rät DGB-Bundesjugendsekretär Kristof Becker.

Gefährliche Arbeiten sind für Kinder und Jugendliche unter 18 generell tabu. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die genauen Bedingungen für Ferienarbeit. Erlaubt sind leichte Tätigkeiten, zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge. Schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten sind für Jugendliche verboten“, sagt Becker.

Arbeitszeiten: Vom 13. bis einschließlich dem 14. Lebensjahr dürfen Kinder nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten – aber nur bis zu zwei, in der Landwirtschaft drei Stunden täglich, und zwar zwischen 8 und 18 Uhr.
Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen maximal vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben. Mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche sind dabei nicht erlaubt und der Arbeitszeitraum muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Ausnahmen gelten für ältere Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, die etwa in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen. 

Wer arbeitet muss auch Pause machen. Hier haben unter 18-Jährige bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit am Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden auf 60 Minuten Pause.

Das Mindestlohngesetz gilt auch für Ferienarbeit. Jedoch haben nur Jugendliche ab 18 Jahren Anspruch auf den Mindestlohn, der seit letztem Oktober bei 12 Euro pro Stunde liegt. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz leider nicht. „Die diskriminierende Ausnahme für Minderjährige beim Mindestlohn muss endlich abgeschafft werden, denn auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden“, sagt dazu Kristof Becker. Wenn im jeweiligen Unternehmen aber ein durch Gewerkschaften verhandelter Tarifvertrag gilt, muss der auch bei Minderjährigen angewendet werden. “Beim Unterschreiben des Arbeitsvertrages sollte man das ganz besonders im Blick haben.“, betont Becker.

Bei Problemen: Gewerkschaften helfen auch bei Problemen im Ferienjob. Kristof Becker: „Ich rate jedem jungen Menschen am besten schon vor Beginn eines Ferienjobs Mitglied der Gewerkschaft zu werden. Schlechte Bezahlung und Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze sollte niemand tolerieren“. Die örtlichen Geschäftsstellen der Gewerkschaften helfen bei der Durchsetzung der gesetzlichen und tarifvertraglichen Rechte.


15.6.2023
www.dgb.de

 

„Inklusion gescheitert – wenn Schüler ausgegrenzt werden“

Am 30.5.2023 brachte das ZDF-Magazin Frontal den Bericht „Gescheiterte Inklusion an Schulen“ (Autoren: H.-C. Schultze und Gregor Witt). Im Vorspann heißt es dazu:

„Bereits vor mehr als zehn Jahren hat sich Deutschland zur Inklusion von Menschen mit Behinderung verpflichtet. Demnach sollen Kinder mit Förderbedarf nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen und an Regelschulen unterrichtet werden.
Doch trotz der 2009 unterzeichneten UN-Behindertenrechtskonvention existiert noch immer jede zehnte Schule als Förderschule oder Förderzentrum, obwohl Deutschland ein inklusives Schulsystem aufbauen wollte.“
(Quelle: https://www.zdf.de/politik/frontal/inklusion-schule-gescheitert-lernen-un-behindertenrechtskonvention-schulsystem-foerderschule-100.html )

Dem ist nichts hinzuzufügen. Im Film wird z.B. berichtet, dass die Regierung v. Mittelfranken Birgit Fries die weitere Unterstützung für die behinderte Jule Meier verbot, bei der B. Fries Schulbegleiterin war: „Es lässt sich nicht ausschließen, dass diese dem Schüler auch inhaltliche Hilfestellungen gibt.“
(Begründung der Reg. Mfr., zitiert nach der Einblendung im Frontal-Film, Quelle: https://www.zdf.de/politik/frontal/inklusion-schule-gescheitert-lernen-un-behindertenrechtskonvention-schulsystem-foerderschule-100.html )

Unter anderem kommen im Film Mark Rackles, früher Staatssekretär für Bildung in Berlin, zu Wort. Er hat in seiner Studie herausgefunden, dass inklusiver Unterricht nicht nur gut ist für behinderte, sondern für alle Kinder. Susann Kroworsch vom Deutschen Institut für Menschenrechte erklärt die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention.
Am Beispiel der Gesamtschule Köln-Holweide, an der alle Arten von Beeinträchtigungen unterrichtet werden, erklärt die Klassenlehrerin Isabel Hahn ihre Unterrichtsorganisation. Es werden auch einige SchülerInnen aus Isabel Hahns Klasse interviewt.

Nach dem Film bleibt der Eindruck, dass es noch größte Anstrengungen braucht, um die inklusive Beschulung in Deutschland fest zu verankern.  Ein sehr informativer und auch „anklagender“ Film. Unbedingt anschauen!

Film: Gescheiterte Inklusion an Schulen. Getrenntes statt gemeinsames Lernen, 9 Min. 
Video verfügbar:  bis 30.05.2025

direkt zur Filmseite in der ZDF-Mediathek


15.6.2023, Günther Schmidt-Falck

 

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