GEW Bayern kritisiert Bayerischen Landesstudierendenrat als vermeintliche Verfasste Studierendenschaft

Mitteilung: GEW Bayern

Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) unterhält seit Beginn dieses Jahres die bayerische Hochschullandschaft. Nachdem sich im Januar zunächst herausgestellt hatte, dass wissenschaftliche Hilfskräfte im Gesetz nicht berücksichtigt wurden, wurde diese Kategorie kurzerhand abgeschafft. Doch schlecht kann das neue Gesetz nicht sein, schließlich durfte sich am vergangenen Wochenende der Bayerische Landesstudierendenrat konstituieren. Damit ging die vorherige Landes-ASten-Konferenz Bayern in den Rat auf und wurde endlich auch gesetzlich verankert. Weiterlesen

Ferienjobs – worauf Schüler*innen achten sollten

Die Sommerferien beginnen bald und damit für viele Schüler*innen auch die Zeit der Ferienjobs. Aber welche Regeln gelten für die Ferienarbeit? Die DGB-Jugend gibt Tipps.

„Auf jeden Fall sollte jede Schülerin und jeder Schüler nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen. Der muss vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und die Bezahlung regeln“, rät DGB-Bundesjugendsekretär Kristof Becker.

Gefährliche Arbeiten sind für Kinder und Jugendliche unter 18 generell tabu. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die genauen Bedingungen für Ferienarbeit. Erlaubt sind leichte Tätigkeiten, zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge. Schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten sind für Jugendliche verboten“, sagt Becker.

Arbeitszeiten: Vom 13. bis einschließlich dem 14. Lebensjahr dürfen Kinder nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten – aber nur bis zu zwei, in der Landwirtschaft drei Stunden täglich, und zwar zwischen 8 und 18 Uhr.
Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen maximal vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben. Mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche sind dabei nicht erlaubt und der Arbeitszeitraum muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Ausnahmen gelten für ältere Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, die etwa in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen. 

Wer arbeitet muss auch Pause machen. Hier haben unter 18-Jährige bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit am Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden auf 60 Minuten Pause.

Das Mindestlohngesetz gilt auch für Ferienarbeit. Jedoch haben nur Jugendliche ab 18 Jahren Anspruch auf den Mindestlohn, der seit letztem Oktober bei 12 Euro pro Stunde liegt. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz leider nicht. „Die diskriminierende Ausnahme für Minderjährige beim Mindestlohn muss endlich abgeschafft werden, denn auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden“, sagt dazu Kristof Becker. Wenn im jeweiligen Unternehmen aber ein durch Gewerkschaften verhandelter Tarifvertrag gilt, muss der auch bei Minderjährigen angewendet werden. “Beim Unterschreiben des Arbeitsvertrages sollte man das ganz besonders im Blick haben.“, betont Becker.

Bei Problemen: Gewerkschaften helfen auch bei Problemen im Ferienjob. Kristof Becker: „Ich rate jedem jungen Menschen am besten schon vor Beginn eines Ferienjobs Mitglied der Gewerkschaft zu werden. Schlechte Bezahlung und Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze sollte niemand tolerieren“. Die örtlichen Geschäftsstellen der Gewerkschaften helfen bei der Durchsetzung der gesetzlichen und tarifvertraglichen Rechte.


15.6.2023
www.dgb.de

 

„Inklusion gescheitert – wenn Schüler ausgegrenzt werden“

Am 30.5.2023 brachte das ZDF-Magazin Frontal den Bericht „Gescheiterte Inklusion an Schulen“ (Autoren: H.-C. Schultze und Gregor Witt). Im Vorspann heißt es dazu:

„Bereits vor mehr als zehn Jahren hat sich Deutschland zur Inklusion von Menschen mit Behinderung verpflichtet. Demnach sollen Kinder mit Förderbedarf nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen und an Regelschulen unterrichtet werden.
Doch trotz der 2009 unterzeichneten UN-Behindertenrechtskonvention existiert noch immer jede zehnte Schule als Förderschule oder Förderzentrum, obwohl Deutschland ein inklusives Schulsystem aufbauen wollte.“
(Quelle: https://www.zdf.de/politik/frontal/inklusion-schule-gescheitert-lernen-un-behindertenrechtskonvention-schulsystem-foerderschule-100.html )

Dem ist nichts hinzuzufügen. Im Film wird z.B. berichtet, dass die Regierung v. Mittelfranken Birgit Fries die weitere Unterstützung für die behinderte Jule Meier verbot, bei der B. Fries Schulbegleiterin war: „Es lässt sich nicht ausschließen, dass diese dem Schüler auch inhaltliche Hilfestellungen gibt.“
(Begründung der Reg. Mfr., zitiert nach der Einblendung im Frontal-Film, Quelle: https://www.zdf.de/politik/frontal/inklusion-schule-gescheitert-lernen-un-behindertenrechtskonvention-schulsystem-foerderschule-100.html )

Unter anderem kommen im Film Mark Rackles, früher Staatssekretär für Bildung in Berlin, zu Wort. Er hat in seiner Studie herausgefunden, dass inklusiver Unterricht nicht nur gut ist für behinderte, sondern für alle Kinder. Susann Kroworsch vom Deutschen Institut für Menschenrechte erklärt die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention.
Am Beispiel der Gesamtschule Köln-Holweide, an der alle Arten von Beeinträchtigungen unterrichtet werden, erklärt die Klassenlehrerin Isabel Hahn ihre Unterrichtsorganisation. Es werden auch einige SchülerInnen aus Isabel Hahns Klasse interviewt.

Nach dem Film bleibt der Eindruck, dass es noch größte Anstrengungen braucht, um die inklusive Beschulung in Deutschland fest zu verankern.  Ein sehr informativer und auch „anklagender“ Film. Unbedingt anschauen!

Film: Gescheiterte Inklusion an Schulen. Getrenntes statt gemeinsames Lernen, 9 Min. 
Video verfügbar:  bis 30.05.2025

direkt zur Filmseite in der ZDF-Mediathek


15.6.2023, Günther Schmidt-Falck

 

Der Muff eines aus der Zeit gefallenen Urteils

Am 29.5. vor genau 50 Jahren wurde die gleichberechtigte Mitbestimmung an Hochschulen durch das BVerfG gekippt. Doch ist die Auslegung dieses Urteils heutzutage noch zeitgemäß?

Bericht: freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.

In der 68er Bewegung wurde sie erkämpft – die gleichberechtigte Mitbestimmung von Studierenden und Mitarbeitenden in den höchsten Gremien der Hochschulen. Dank der Drittelparität hatten diese eine Zeit lang genau so viel Mitspracherecht in den akademischen Senaten wie Professor*innen. Vor genau 50 Jahren, am 29. Mai 1973, wurde die erstrittene Drittelparität allerdings durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wieder aufgehoben. Studierendenvertreter*innen zweifeln jetzt, ob das 50 Jahre alte Urteil und seine aktuelle Auslegung überhaupt noch angemessen für eine moderne Hochschulpolitik ist. Weiterlesen

Neues Themenheft: Mobbing

Die Aktion Courage e.V. beitet ein neues Themenheft an:

Was genau ist (Cyber)Mobbing? Welche Rollen gibt es bei diesen Phänomenen? Wie erkenne ich Mobbing frühzeitig, wie kann ich es verhindern? Das Themenheft versammelt Informationen und praktische Anregungen für die pädagogische Arbeit zum Thema Mobbing. Dabei wird Mobbing nicht als eigenständiges Problemfeld betrachtet, sondern mit der Prävention gegen Ideologien der Ungleichwertigkeit verknüpft.

Ein Schwerpunkt liegt auf kunstpädagogischen Methoden: Mit Hilfe von zum Beispiel Musik, Film, Theater und Slam-Poetry kann Mobbing besonders effektiv verdeutlicht werden. Die Publikation liefert gut umsetzbare Ansätze zur Prävention, mit denen Mobbing verhindert werden kann, sowie zur Intervention und Bearbeitung von Diskriminierungsfällen.

Kosten in der print-Ausgabe: 1 bis 9 Hefte = 4,95 €, ab 10 Hefte = 4,50 €, ab 20 Hefte = 3,95 € )

das Themenheft kostenlos als pdf-Datei downloaden (84 S.)

 zur Themenheftseite und Inhaltsangabe lesen oder die print-Ausgabe bestellen

 

Leitfaden für Schutzkonzepte und Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Schulen

Mitteilung: KMK

Die Kultusministerkonferenz hat am 17.3.2023 den Leitfaden für „Kinderschutz in der Schule – Leitfaden zur Entwicklung und praktischen Umsetzung von Schutzkonzepten und Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Schulen“ beschlossen. Mit dem vorliegenden Leitfaden „Kinderschutz in der Schule“ sollen Wege aufgezeigt werden, wie der Prozess zu einem wirksamen Schutzkonzept an Schulen gelingen und mehr Handlungssicherheit entstehen kann.
Der Leitfaden zeigt aus der schulischen Praxis heraus auf, wie Schulen einzelne Prozessschritte in Angriff nehmen können, Abläufe zu strukturieren sind und gibt Hilfestellungen, um die Komplexität des Prozesses zu reduzieren. Durch Unterlegung praxisnaher und handlungsorientierter Materialien wird Schulen damit ein niederschwelliger Zugang ermöglicht, um leichter ein eigenes Schutzkonzept entwickeln zu können. Weiterlesen

Kinder immer jünger und brutaler? Ist die Herabsetzung der Altersgrenze für die Strafmündigkeit die Antwort?

Interview: Northern Business School

Nachdem zwei Mädchen im Alter von 12 und 13 Jahren gestanden haben sollen, die zwölfjährige Luise aus dem nordrhein-westfälischen Freudenberg erstochen zu haben, entbrennt aktuell erneut die Diskussion nach der Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze. Wir haben mit Prof. Dr. jur. André Schulz zu diesem Thema gesprochen. … weiter


Quelle: www.nbs.de
Bild von Alexa auf Pixabay 

 

„Streikrecht für Beamte jetzt!“

Bildungsgewerkschaft GEW zur Verhandlung vor dem EGMR zum Streikrecht für Beamtinnen und Beamte: „Beamtenrecht fit für das 21. Jahrhundert machen“

Mitteilung: GEW

Straßburg – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat sich in der mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) noch einmal für das Streikrecht für Beamtinnen und Beamte stark gemacht. „Das Streikrecht ist ein Menschen- und Grundrecht, das den Beamtinnen und Beamten nicht länger verweigert werden darf“, stellte die GEW-Vorsitzende Maike Finnern am Mittwoch nach der mündlichen Verhandlung in Straßburg fest. Die Rechtsprechung in Deutschland verletze die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und stehe im Widerspruch zur internationalen Rechtsprechung. „Das Beamtenrecht muss endlich fit für das 21. Jahrhundert gemacht werden: Dafür wollen wir es modernisieren und demokratisieren – und damit vom Staub des 18. Jahrhunderts befreien, ohne dabei den Beamtenstatus als solchen in Frage zu stellen.“ Weiterlesen

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