Lehrer wegen eines unangemessenen Nähe-Verhältnisses zu Schülern gekündigt – Vergleichsverhandlungen

Mitteilung: Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Der Kläger ist seit 2007 als Lehrkraft bei der Beklagten beschäftigt. Ende 2020 hatte ein Schüler der Schulleitung geschildert, dass der Kläger ihn mehrfach über WhatsApp kontaktiert und ihm Treffen im privaten Bereich und außerhalb der Schule vorgeschlagen habe. Dadurch habe sich der Schüler unwohl gefühlt. Der Kläger räumte in der daraufhin durchgeführten Anhörung ein, dass sein Verhalten unangemessen war. Im Nachgang zu diesem Vorfall erteilte die Beklagte dem Kläger eine Dienstanweisung vom 09.12.2020, die ihm ein solches Verhalten untersagte.

Die Beklagte behauptet, sie habe im März 2022 von einem anderen Schüler erfahren, dass der Kläger ihn ebenfalls mehrfach zu sich nach Hause eingeladen und ihm u.a. angeboten habe, ihm die Füße massieren. Nachdem die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 06.04.2022 außerordentlich fristlos gekündigt hatte, hat sie – nach ihrer Darstellung – von weiteren ähnlichen Vorfällen zwischen dem Kläger und Schülern in früheren Jahren erfahren. Der Kläger bestreitet, sich seinen Schülern gegenüber in der geschilderten Weise unangemessen verhalten zu haben. Er habe lediglich versucht, sie zu fördern und zu unterstützen.

Die 13. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hat in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass das Verhalten des Klägers gegenüber Schülern, wenn es sich so darstellen sollte, wie von der Beklagten behauptet, auch ohne vorherige Abmahnung die außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde. Um dies aufzuklären, müssten die von der Beklagten benannten Schüler als Zeugen vernommen werden.

Das Gericht hat mit den Parteien zudem erörtert, welche rechtlichen Folgen es hat, dass die Beklagte den Kläger nach der erstinstanzlichen Entscheidung an der Schule vorläufig weiterbeschäftigt hat, obwohl sie hierzu weder verurteilt wurde, noch mit dem Kläger über die Konditionen dieser Weiterbeschäftigung eine schriftliche Vereinbarung getroffen hat. Ggf. wäre – falls sich die Kündigung als wirksam herausstellen sollte – in einem weiteren Prozess zu klären, ob durch die Beschäftigung ein neues Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist. Auch vor dem Hintergrund dieser prozessualen Situation hat das Gericht den Parteien dringend angeraten, Möglichkeiten einer einvernehmlichen Beilegung des Konflikts zu suchen. Dem Wunsch der Parteien entsprechend sollen nun zunächst außergerichtlich Vergleichsverhandlungen geführt werden.

Nur wenn diese scheitern, wird das Gericht einen neuen Termin bestimmen und Zeugen laden.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf – 13 Sa 623/22
Arbeitsgericht Essen, Urteil vom 16.08.2022 – 2 Ca 650/22


9.2.223
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
www.justiz.nrw

 

Offener Brief: Kurzsichtigkeit der Bayerischen Staatsregierung bei der Abschaffung der WHKs

Offener Brief: GEW Ansbach

Vor wenigen Wochen bestätigte der Bayerische Wissenschaftsminister in einem Interview*, dass die Personalkategorie ‚Wissenschaftliche Hilfskraft‘ (WHK) mit dem Inkrafttreten des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) abgeschafft wurde, nachdem davor lange Zeit Unklarheit in dieser Angelegenheit geherrscht hatte. Fortan sollen die vormaligen WHKs nun als ,Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen‘ eingestellt und nach Tarif (TV-L) bezahlt werden. Die GEW Bayern begrüßt diesen Schritt ausdrücklich, fordert aber in einem Brief an Wissenschaftsminister Markus Blume von der Bayerischen Staatsregierung noch deutliche Nachbesserungen. Weiterlesen

Mehrsprachige kostenlose Onlineworkshops zum neuen Chancenaufenthatsrecht für Geflüchtete

Mitteilung: Bayerischer Flüchtlingsrat

Ab dem 28.2.2023 veranstalten wir kostenlose Onlineworkshops zum neuen Chancenaufenthaltsrecht. Das Angebot richtet sich an geflüchtete Personen, die vor dem 31.10.2017 nach Deutschland gekommen sind.

Folgende Workshops bieten wir an:

  • Englisch: 28.2.2023 von 14-16 Uhr
  • Oromo*: 8.3.2023 von 9:30- 11:30 Uhr
  • Urdu: 10.3.2023 von 16-18 Uhr
  • Krio: 14.3.2023 von 9:30-11:30 Uhr
  • Französisch*: 15.3.2023 von 9:30-11:30 Uhr
  • Arabisch: 16.3.2023 von 9:30 bis 11:30 Uhr
  • Englisch: 28.3.2023 von 16-18 Uhr

* in Deutsch mit Übersetzung

Wo: Alle Veranstaltungen finden online via Zoom statt.

Anmeldungen: zum Formular (auf der Seite unten)

Rückfragen: per Mail

 

Frühzeitiger Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erhöht Bildungserwartungen und Bildungschancen

Neue Analysen des BiB und bisherige Befunde zu den Wirkungen einer Staatsbürgerschaftsreform von 1999 aus Sicht der Bildungsforschung

Bericht: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB)

30 Prozent der in Deutschland lebenden Kinder haben mindestens ein Elternteil mit eigener Migrationserfahrung. Auch ein Teil von ihnen würde von der derzeit diskutierten Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes profitieren. Analysen zu den Wirkungen früherer Reformen des Staatsangehörigkeitsrechts geben nämlich Hinweise darauf, dass die Einführung des Geburtsortsprinzips beim Erwerb der Staatsangehörigkeit die Bildungschancen der davon betroffenen Kinder begünstigt hat. So zeigen neue Berechnungen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), dass sich mit dem Erlangen der deutschen Staatsangehörigkeit bei Geburt sowohl Bildungserwartungen als auch schulische Leistungen von Kindern ausländischer Eltern erhöhen können. … weiter


Quelle: www.bib.de
Bild von Markus Winkler auf Pixabay 

 

 

Neues Rechtsgutachten: Arbeitsrechtliche Privilegien für Kirchen nicht mehr haltbar – Grundrechte von Beschäftigten gestärkt

Studie analysiert u.a. Einfluss von EuGH-Rechtsprechung

Bericht: Hans-Böckler-Stiftung

Die Kirchen konnten in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten lange auf weitgehende Sonderregelungen pochen. Tatsächlich ist die Ungleichbehandlung von Beschäftigten aber nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt. Das zeigt ein neues Rechtsgutachten, das das Hugo-Sinzheimer-Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung gefördert hat.

Die Vorstellung, dass sich der Arbeitgeber in ihr Privatleben einmischen oder ihnen eine bestimmte Weltanschauung vorschreiben könnte, dürfte den meisten Beschäftigten befremdlich erscheinen. Kirchliche Beschäftigte sind daran gewöhnt: Etliche von ihnen haben in der Vergangenheit ihre Stelle verloren, weil sie sich beispielsweise für eine zweite Ehe oder eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft entschieden haben. Deutsche Arbeitsgerichte haben dem Gebaren der Kirchen regelmäßig ihren Segen erteilt – mit Verweis auf deren Selbstbestimmungsrecht. … weiter


Quelle: www.boeckler.de

 

Menschenrechtsbericht 2022 – Versäumnisse in Bildungs-, Migrations- und Klimapolitik

Inklusive Bildung: Bundeszuständigkeit stärken

Bericht: Deutsches Institut für Menschenrechte

Sechs Themen und insgesamt fast 50 Empfehlungen: Menschenrechtlich gibt es für Bund, Länder und Kommunen einiges zu tun. Das belegt der 7. Menschenrechtsbericht, den das Deutsche Institut für Menschenrechte veröffentlichte. Ein besonderes Augenmerk richtet der diesjährige Bericht auf das Recht auf inklusive Bildung. Darüber hinaus bewertet das Institut fünf weitere Themen, die vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 in Deutschland menschenrechtlich relevant waren: Klimaschutzpolitik, die Situation an den EU-Außengrenzen zu Belarus, die Förderung einer kindgerechten Justiz, die Rechte älterer Menschen und die Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen. Bei all diesen Themen sieht das Institut politischen und gesetzgeberischen Handlungsbedarf und formuliert dazu Empfehlungen. … weiter


Quelle: www.institut-fuer-menschenrechte.de

 

Ein großer Tag für den Whistleblower-Schutz?

Zur Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Mitteilung:  Whistleblower-Netzwerk e.V. (WBN)

In seiner letzten Sitzung des Jahres hat es der Bundestag doch noch geschafft: Deutschland bekommt endlich ein Hinweisgeberschutzgesetz und setzt mit einjähriger Verspätung die EU-Whistleblowing-Richtlinie um. Ein Feiertag für den deutschen Whistleblowerschutz? Leider nein. Zwar wird das Gesetz die rechtliche Stellung von Whistleblowern im Vergleich zum Status quo verbessern und Repressalien gegenüber Whistleblowern im Rahmen seines Geltungsbereichs künftig verbieten. Gleichzeitig bestätigt sich die Befürchtung, dass öffentliche Hand und Unternehmen Whistleblowing vor allem als Instrument zur Durchsetzung von gesetzlichen und unternehmenseigenen Regelungen betrachten. Weiterlesen

Freiheit für Julian Assange

Ein Kommentar von Klaus Hecker

Der Whistleblower Julian Assange sitzt seit fast drei Jahren in einem Hochsicherheitsgefängnis in London. Er soll an die USA ausgeliefert werden, wo ihm harte Strafen wegen Spionage drohen. Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen und von Kriegsverbrechen im Irak und in Afghanistan gestohlen, und veröffentlicht zu haben. Laut Nils Melzer, Sonderberichterstatter für Folter der Vereinten Nationen, handelt es sich bei dem Fall um einen der größten Justizskandale aller Zeiten. … weiter


Bild von Caitlin Johnstone auf Pixabay 

 

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