Verbeamteter Lehrer ist zur Ableistung von Präsenzstunden verpflichtet

Nach Beschluss des VG Schleswig  Holstein v. 19.1.2021 hat ein verbeamteter Lehrer kein Recht auf  Verweigerung des Präsenzunterrichts wegen der Virus-Pandemie.

DGB-Rechtsschutzsekretär Hans-Martin Wischnath hat einen Kommentar zum Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein (12 B 1/21) verfasst:

Verbeamteter Lehrer ist zur Ableistung von Präsenzstunden verpflichtet