Arbeitgeberpflichten bei Hitze gelten auch fürs Home-Office
Bericht: Frankfurt University of Applied Sciences
Prof. Dr. Peter Wedde verweist auf geltendes Recht bei hohen Sommertemperaturen am Arbeitsplatz
Den bisherigen Hitzerekord des Jahres 2025 hält Andernach in Rheinland-Pfalz, wo am 2. Juli 39,3 Grad Celsius gemessen wurden. Wer an solch heißen Tagen arbeiten muss, kann froh sein, wenn sein Arbeitsplatz klimatisiert ist oder es dort wenigstens einen leistungsfähigen Ventilator gibt. An vielen Arbeitsplätzen fehlen Möglichkeiten zur Minderung der Wärmebelastung aber ganz oder kommen aufgrund der Art der Tätigkeit nicht in Betracht.
Dies gilt insbesondere für Arbeiten im Freien – aber auch für viele Home-Office-Arbeitsplätze. Hitze am Arbeitsplatz hat negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Beschäftigten und reduziert zugleich die Effektivität der Arbeitsleistung. Was Arbeitgeber tun müssen, um ihre Beschäftigten zu schützen, erläutert Prof. Dr. Peter Wedde, emeritierter Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS). … weiter
Quelle:
www.idw-online.de
www.www.frankfurt-university.de
