Psychosomatische Betreuung Geflüchteter trägt entscheidend zur Integration bei

Mitteilung: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.

Derzeit leben rund 1,3 Millionen Geflüchtete in der Bundesrepublik. Wie gut sie in Deutschland integriert sind, hängt von vielen Faktoren ab – angefangen bei der Herkunft und erlebten Traumata über die psychosomatische Versorgung bis hin zu individuellen Eigenschaften und Erfahrungen im Ankunftsland. Mehrere aktuelle Studien verschiedener Psychosomatischer Kliniken befassen sich mit der psychischen Verfassung von Geflüchteten, mit den Chancen und Grenzen der psychosomatischen Versorgung und deren Einfluss auf eine erfolgreiche Integration.

Die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) nimmt die Untersuchungen zum Anlass, zum Thema Geflüchtete in Deutschland Resümee zu ziehen. … weiter


Quelle:
www.idw-online.de
www.awmf.org

GEW Bayern mahnt regulären Schulbeginn auch für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus den Sammelunterkünften an

Mitteilung: GEW Bayern

Die Schule hat auch in Bayern wieder begonnen – aber nicht alle Kinder dürfen hin. Geflüchteten Kindern und Jugendlichen in diversen Flüchtlingsunterkünften des Freistaats wird der Zugang zu regulären Schulen außerhalb der Lager verwehrt. Sie bekommen höchstens eine Art „Rumpf-Unterricht“ in den „Lagerschulen“.

Schule„Bis zu zwei Jahre Isolation in den Unterkünften, das verstößt klar gegen die UN-Kinderrechtskonvention“, sagte der GEW-Landesvorsitzende Anton Salzbrunn in München. Die ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene Inklusion stelle man sich anders vor. Salzbrunn weiter: „Wir appellieren an die Staatsregierung, alle Wege zu prüfen, um geflüchteten Schulpflichtigen den Besuch regulärer Schulen außerhalb der Unterkünfte zu ermöglichen. Die Staatsregierung und alle Behörden fordern wir dazu auf, sich zum Grundsatz Bildung und Schule von Anfang an zu bekennen.“ Weiterlesen

Menschenrechte müssen im Mittelpunkt des Handelns stehen – ein Zwischenruf

Migrantenorganisationen, Kirchen und DGB haben in Nürnberg einen gemeinsamen Zwischenruf veröffentlicht. Die Basis für diesen Zwischenruf war die „Nürnberger Erklärung“ zum Thema Flucht, Asyl und Menschenwürde aus dem Jahr 2017.

Zwischenruf downloaden

Download der Nürnberger Erklärung von 2017

Handreichungen für BeraterInnen in der Flüchtlingshilfe

 Broschüre zum Thema „Die Bleiberechtsregelungen gemäß §§ 25a und b des Aufenthaltsgesetzes und ihre Anwendung“ vom „Paritätischen Gesamtverband, eine Arbeitshilfe für Beraterinnen und Berater, November 2017

  Leitfaden zu „Abschiebungen aus Schulen und Betrieben – Informationen und Hinweise für Beschäftigte im Bildungsbereich“ – erstellt von Rechtsanwalt Hubert Heinold in Kooperation mit der GEW Bayern, Juni 2017

Erklärung des Bayerischen Flüchtlingsrats: „Flüchtlingshelfer und stolz darauf!“

Zu den Vorwürfen, die über den Bayerischen Flüchtlingsrat verbreitet werden

Der Bayerische Flüchtlingsrat ist eine Menschenrechtsorganisation und setzt sich für Flüchtlinge ein. Wir stehen Flüchtlingen in ihren Asylverfahren mit Beratung, Information und Vermittlung bei und kämpfen mit ihnen gemeinsam für die Anerkennung ihrer Fluchtgründe.

Dabei arbeiten wir nicht mit einem juristisch verengten, ausgehöhlten Flüchtlingsbegriff, wie es das bayerische Innenministerium tut. Flüchtlinge sind nämlich nicht nur diejenigen, die in einem Asylverfahren als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden. Schon die Genfer Flüchtlingskonvention bezeichnet alle, die aus Angst vor Verfolgung aus ihrem Land fliehen und in einem anderen Land Schutz suchen, als Flüchtlinge. Deshalb gilt für uns: Flüchtling ist, wer geflohen ist! Weiterlesen

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