Das BAföG stärken, statt die Haushaltsmittel zu kürzen

Deutsches Studierendenwerk (DSW) und freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs)

  • Deutsches Studierendenwerk (DSW) und überparteilicher Dachverband von
    Studierendenschaften fzs fordern Ampel-Koalition zur Einhaltung des
    Koalitionsvertrages auf
  • Heute Haushaltsplan des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
    (BMBF) im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags
  • BMBF will 2024 beim Studierenden-BAföG 440 Millionen Euro einsparen
  • DSW und fzs: BAföG stärken und reformieren, anstatt die Mittel für
    2024 zu kürzen – Parlament muss beherzt eingreifen

Das Deutsche Studierendenwerk (DSW) und der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) appellieren an die Bundesregierung, die geplanten Kürzungen beim BAföG im Etat 2024 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zu stoppen und die im Koalitionsvertrag versprochene regelmäßige Erhöhung und die angekündigte BAföG-Strukturreform endlich anzugehen. Die Investitionen ins BAföG müssen massiv steigen, statt die Gelder zu kürzen, fordern die beiden Organisationen. Weiterlesen

„Versprochene und notwendige Strukturreform des BAföG droht, im Papierkorb zu landen“

Studentischer Dachverband kritisiert Haushaltsplanung des BMBF

Mitteilung: freier Zusammenschluss von Student*innenschaften (fzs)

Der freie Zusammenschluss von Student*innenschaften (fzs) kritisiert den gestern im Bundestag von FDP-Bildungsministerin Stark-Watzinger vorgestellten Etat des BMBF (Einzelplan 30), insbesondere die Kürzungen beim BAföG-Haushaltstopf.

fzs-Vorstandsmitglied Niklas Röpke stellt fest: „Finanzminister Lindner und Bildungsministerin Stark-Watzinger beweisen mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf, dass es mit der FDP in der Regierung keine weiteren Sozialreformen geben wird. Die von der Koalition versprochene und dringend notwendige Strukturreform des BAföG droht durch die Kürzungen im Haushaltsplan im Papierkorb der Ampel zu landen. Kürzungen am BAföG bei weiterhin dramatisch hoher Inflation sind ein fatales Signal.“

Bereits jetzt empfangen nur etwa 11% der Studierenden BAföG, und mehr als 30% der Studierenden leben in Deutschland in Armut, wie die 22. Sozialerhebung des deutschen Studierendenwerks zeigt. Der Einzelplan 30, also der Etat des BMBF, sieht Kürzungen beim BAföG-Haushaltstopf von rund 721 Millionen Euro, also 26,6% des Haushaltstopfes vor. Konkret bedeutet dies, dass es für das Jahr 2024 keinen Raum für Mehrausgaben beim BAföG geben wird. Auch verlautbarte der FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai, dass die Kindergrundsicherung die letzte große Sozialreform der Legislaturperiode seie. Eine vollumfängliche Strukturreform des BAföG und eine Ausweitung des Gefördertenkreises auf über 11% rückt also in weite Ferne. Auch lässt die Minderausgabe auf die mangelnde Wirksamkeit der bisherigen BAföG-Reformen in dieser Legislatur schließen: der Bundesrechnungshof hält fest, dass das Ziel der Öffnung des BAföG in Anbetracht des rückläufigen Mittelbedarfs nicht erreicht wurde.

„Wir appellieren an die Fraktionen der SPD und B90/Grünen, das sozialpolitische Profil der Ampelkoalition zu schärfen und sich für die versprochene und dringend notwendige BAföG-Strukturreform in 2024 stark zu machen! Bei diesem grundlegenden Mittel zum Erreichen von Chancengleichheit unter Studierenden, darf der soziale Teil der Regierung nicht das Ruder den liberalen Fantasien des kleinsten Koalitionspartners überlassen!“, betont  Katrin Greiner, Vorstandsmitglied des fzs.

Deshalb fordert der fzs:

  • die Erhöhung der Bedarfssätze des BAföG für Studierende
  • die Anpassung der BAföG-Förderdauer an die tatsächliche Studienzeit
  • das BAföG elternunabhängig zu machen
  • Rückkehr des BAföG zu einem Vollzuschuss

8.9.2023
Sebastian Zachrau
Politischer Geschäftsführer
freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.
www.fzs.de

 

„BAföG nicht weiter aushungern, sondern reformieren“

Bildungsgewerkschaft GEW zu den geplanten Kürzungen des BAföG-Haushalts

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die von Finanzminister Christian Lindner (FDP) geplante Kürzung der BAföG-Ausgaben im Bundeshaushalt 2024 scharf kritisiert. „Ausgerechnet die Ausbildungsförderung, die einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit des Landes leisten soll, will der Finanzminister in sein Streichkonzert einbeziehen. Auch wenn damit keine nominellen Leistungskürzungen für die Studierenden einhergehen: Die Ampelkoalition hungert das BAföG systematisch aus, wenn sie die Bedarfssätze nicht an die galoppierende Inflation und die Preisexplosion auf dem Wohnungsmarkt anpasst. Damit verschärft sie nicht nur die prekäre soziale Lage vieler Studierender, sondern auch den Fachkräftemangel. Die BAföG-Bedarfssätze liegen schon heute deutlich unter dem Existenzminimum. Deshalb überprüft das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Bundesverwaltungsgerichts diese derzeit auf ihre Verfassungsmäßigkeit“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte, am Dienstag in Frankfurt a.M. Die Kürzungen zeigten, dass im Bundeshaushalt schon heute Spielraum für die überfällige Anpassung der Bedarfssätze ist. „Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) muss jetzt aus dem Dornröschenschlaf aufwachen, die BAföG-Gelder im Haushalt verteidigen und schleunigst einen Entwurf für eine BAföG-Reform vorlegen“, mahnte Keller.


4.7.2023
Ulf Rödde
GEW-Hauptvorstand
Pressesprecher
www.gew.de


siehe auch die Stellungnahme des fzs: BAföG-Kürzung im Haushaltsentwurf: Statement des freien zusammenschluss von student*innenschaften

 

„BAföG reformieren und inflationsfest machen“

Studentischer Dachverband (fzs) und Bildungsgewerkschaft GEW: Ist das BAföG verfassungskonform?

Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben die Bundesregierung dringend gemahnt, eine grundlegende Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen. Die beiden Organisationen gehen auf Grundlage einer Stellungnahme des Hamburger Rechtsanwaltes Joachim Schaller davon aus, dass das BAföG in seiner aktuellen Form nicht verfassungskonform ist. „Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits im Mai 2021 Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der BAföG-Bedarfssätze für Studierende angemeldet und das Bundesverfassungsgericht angerufen. In der Zwischenzeit haben Inflation und Mietpreissteigerungen die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten weiter in die Höhe getrieben. Das BAföG ist zum Wintersemester 2022/23 aber gerade mal um 5,75 Prozent erhöht worden. Hinzu kommt die Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge zum 1. Juli 2023, für die es im BAföG keine Anpassung gibt, sowie die zum 1. Januar 2024 geplante Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge. Die Bundesregierung sollte der absehbaren Klatsche aus Karlsruhe zuvorkommen und jetzt die Weichen für eine BAföG-Reform stellen“, sagten fzs-Vorständin Rahel Schüssler und der stellvertretende Vorsitzende und Hochschulexperte der GEW, Andreas Keller, am Donnerstag in einer Online-Pressekonferenz. Fzs und GEW hatten die Stellungnahme gemeinsam mit Anwalt Schaller gegenüber dem Bundesverfassungsgericht abgegeben. Weiterlesen

Das Programm Junges Wohnen muss sich in eine Vielzahl von Reformen eingliedern

Mitteilung: freier zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) e.V.

Gestern fand im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technologiefolgenabschätzung ein Expertengespräch zu dem Thema „Programm Junges Wohnen und zu sozialer Infrastruktur für Studierende und Auszubildende“ statt.  Das Programm startete im März 2023 mit 500 Millionen Euro Bundes-Fördermitteln. Auch der freie zusammenschluss von student*innenschaften wurde als bundesweite überparteiliche Studierendenvertretung zur Stellungnahme gebeten und wurde durch die Vorständin Rahel Schüssler repräsentiert.

Nach dem Gespräch erklärt sie: Das Programm Junges Wohnen ist ein Schritt in die richtige Richtung gegen strukturelle Wohnungsnot von Menschen in Ausbildung. Dieses Programm kann jedoch nur ein Anfang sein und ist darauf angewiesen, dass noch mehr Reformen folgen.  Die Armut von jungen Menschen ist ein strukturelles Problem, welches strukturelle Lösungen braucht. Im Gespräch heute wurde deutlich, dass in der Wohnungsnot die Gruppen von Studierenden und Auszubildenden zusammengedacht werden müssen. Dabei muss der genaue Wohnbedarf der einzelnen Gruppen in der jeweiligen Statusgruppe ermittelt werden. Eine zielgenaue Hilfe ist anders nicht möglich.

Leider mussten wir feststellen, dass für Auszubildende lediglich das gefordert wird, was Studierende vermeintlich schon bekommen. Dies verkennt und relativiert jedoch die strukturelle Armut unter der ein Großteil der Studierenden leidet. Das BAföG schreit nach einer Reform und die Wohnraumsituation ist mehr als nur prekär. Wir fordern deshalb nachdrücklich: Kein Mensch in Ausbildung darf in Armut leben!

Bei dem Themenkomplex Wohnen sind Kommunen, Länder, aber auch der Bund in der Pflicht den sozialen Wohnraum massiv aus und um zu bauen, als auch Wohnheime zu fördern.


20.4.2023
Rahel Schüssler
freier zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) e.V.
www.fzs.de

 

Gemeinsame Erklärung – 2023 muss das Jahr der BAföG-Reform werden

BAföG-Grundbedarf und -Wohnkostenpauschale sowie Elternfreibeträge erhöhen, vom Bundestag geforderte BAföG-Strukturreform anpacken

Organisationen sagen: „Den Studierenden kann im Jahr 2023 beim BAföG keine Nullrunde zugemutet werden“

Die aktuellen multiplen Krisen treffen Studierende hart. Nach der „21. Sozialerhebung“ des Bundes und des Deutschen Studierendenwerks (DSW) verfügten schon vor der Corona-Pandemie rund 28 Prozent der Studierenden über weniger als 700 Euro im Monat. Ihr Budget ist auf Kante genäht – diese Naht droht jetzt zu reißen, da die Preise für Lebensmittel, Strom, Gas und Wärme extrem gestiegen sind. Die Bundesregierung muss sowohl eine BAföG-Erhöhung als auch die angekündigte BAföG-Strukturreform im Jahr 2023 anpacken. Weiterlesen

Zum Start der Einmalzahlung – Antragsplattform: Studierende verdienen eine ernstgemeinte Entschuldigung

Mitteilung: freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.

Die Beantragung der Einmalzahlung an Studierende und Fachschüler*innen soll bundesweit am 15.03.2023 starten. Es ist jedoch noch nicht absehbar, wann Studierende tatsächlich die für sie vorgesehenen 200 € auf dem Konto haben werden. Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs e.V.) nimmt in seiner Funktion als bundesweite überparteiliche Studierendenvertretung kritisch Stellung zu den Ereignissen der letzten Monate.

„Zu wenig, zu spät, zu kompliziert, zu unsicher,“ sagt Carlotta Eklöh, Vorständin im fzs. „Das sind die Punkte, die wir seit Monaten kritisieren. Nicht zuletzt mit der Internetseite Keinmalzahlung200.de [1] haben wir immer wieder auf die Missstände in der Konzeption von Beantragung und Auszahlung hingewiesen, leider wurde nicht nachgebessert. Im Gegenteil, das Verfahren ist eher komplizierter geworden. Mittlerweile braucht man die BundID, muss sich verifizieren und dann muss man auch noch auf einen Zugangscode der Hochschule warten.
Dabei haben einige Hochschulen bereits angekündigt, dass sie diese nicht bis zum Anlaufen der Website verschickt haben werden. Wer soll da noch durchsehen? Wir haben von der Bundesregierung eine klare Kommunikation erwartet und eine Einmalzahlung, die alle Studierenden erreicht- bei beidem wurde auf ganzer Linie versagt. Die Studierenden verdienen eine ernst gemeinte Entschuldigung und endlich wirksame Entlastungen.“

Rahel Schüssler, ebenfalls Vorständin im fzs, ergänzt: „Viele Studierende fühlen sich berechtigter Weise vernachlässigt und sind enttäuscht. Über sechs Monate wurden sie vertröstet, um nun eine halb gare Lösung vorgesetzt zu bekommen. Die Armut der Studierenden ist ein strukturelles Problem, welches einer strukturellen Lösung bedarf. Liebe Bundesregierung, was ist aus der BAföG-Strukturreform für dieses Jahr geworden? Studierende sind auf eine staatliche Unterstützung angewiesen, das heißt aber nicht, dass sie sich alles gefallen lassen müssen. Die 200 € werden jetzt aus verschiedenen Gründen nicht alle Studierende erreichen. Gerade die Verpflichtung zu einer BundID ist aus Sicht des Datenschutzes bedenklich. In der Evaluation darf deshalb nicht das Narrativ entstehen, Studierende hätten das Geld nicht gebraucht. Das Ministerium muss Verantwortung zeigen und eine ernsthafte Fehleranalyse betreiben – so ein Versagen darf sich nicht wiederholen!“


15.3.2023
Carlotta Eklöh
freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.
Rahel Schüssler, Carlotta Eklöh, Pablo Fuest, Matthias Konrad
– Vorstand –
www.fzs.de

 

Keinmalzahlung200: Einmal ist Keinmal! Warum sind wir euch egal?

Mitteilung: freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.

Bereits im September 2022 beschloss die Bundesregierung mit dem dritten Entlastungspaket eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro für Studierende und Fachschüler:innen. Über fünf Monate später gibt es lediglich eine Vorstellung des Antragsverfahrens, die Beantragung soll ab Mitte März 2023 möglich sein. Ein breites Bündnis aus dem freien zusammenschluss von student*innenschaften, Piratenpartei, Landes-Studierendenvertretungen, der GEW-Studis, politischen Hochschulgruppen und dem Bundesverband ausländischer Studierender äußern mit der Kampagne „Einmal ist Keinmal! Warum sind wir euch so egal?“ unter https://keinmalzahlung200.descharfe Kritik an der Bundesregierung und den Landesregierungen und stellen Forderungen für Studierende und Fachschüler:innen in Not. Weiterlesen

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