GEW: „Enttäuschender Beschluss“

Bildungsgewerkschaft GEW zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum BAföG-Grundbedarf

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Bundesregierung dringend gemahnt, die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum BAföG-Grundbedarf nicht zum Anlass zu nehmen, in Sachen BAföG-Reform die Hände in den Schoß zu legen. „Der Beschluss ist enttäuschend. Der Erste Senat hat das Grundrecht auf eine menschenwürdige Existenz und Berufswahlfreiheit sehr restriktiv ausgelegt“, kommentierte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte die Entscheidung der Karlsruher Richterinnen und Richter, wonach Studierende keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf ein BAföG in Höhe des Existenzminimums haben. Der Beschluss mute Studierenden letztlich zu, ihr Studium abzubrechen, wenn sie dafür keine ausreichende Finanzierung haben. Weiterlesen

Studierende enttäuscht: BVerfG entscheidet über Verfassungswidrigkeit der BAföG-Sätze

Mitteilung: freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen 30. Oktober eine Entscheidung veröffentlicht, nach welcher die BAföG-Sätze 2014/2015 nicht verfassungswidrig niedrig waren. Die bundesweite Studierendenvertretung fzs kommentiert dies in ihrer ersten Reaktion wie folgt:

Dazu bezieht Emmi Kraft aus dem fzs-Vorstand wie folgt Stellung:
„Es ist fatal,dass das Bundesverfassungsgericht nicht dem Bundesverwaltungsgericht folgt und erkennt, dass die Lage der Studierenden damals schon angespannt war  und mittlerweile mehr als prekär ist. Die Sätze liegen unter dem, was als gesetzlich verankertes Existenzminimum verstanden werden kann: dem Bürgergeld.Es braucht daher – unabhängig von der Verfassungswidrigkeit – eine großangelegte
Strukturreform, denn die Studien der letzten Jahre zur Lage von Studierenden machen klar: Studierenden geht es schlecht. Es darf kein Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig sein, damit die Politik sich um die Belange der Studierenden kümmert.“

„Diese Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht für alle Studierenden, die auf BAföG angewiesen sind. Es wird der ganz grundlegende Charakter verkannt: Das Bundesverfassungsgericht argumentiert, dass das Teilhaberecht keinen Anspruch begründe, nach dem der Staat Menschen unterstützen müsse, welchen aufgrund gesellschaftlicher Hürden – also Armut – der Zugang zum Studium erschwert wird. In unseren Augen muss allen Menschen der Weg ins Studium offenstehen. Studentische Armut als
von Studierenden selbstverschuldete Situation darzustellen, verkennt das eigentliche Ziel des BAföGs: Chancengleichheit. Wir hoffen, dass der Gesetzgeber dennoch zur Vernunft kommt und endlich für
Bildungsgerechtigkeit einsteht.“, ergänzt Lisa Iden, Vorständin des fzs.


30.10.2024
EmmiKraft
Vorstand | freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.
www.fzs.de


siehe auch: GEW: „Enttäuschender Beschluss“