Stellungnahme zu Racial Profiling – Bund und Länder müssen polizeiliche Praxis überprüfen

Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt Bund und Ländern, ihre polizeiliche Praxis mit Blick auf Racial Profiling zu überprüfen.

„Die Methode des Racial Profiling ist grund- und menschenrechtswidrig“, erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. „Eine (selbst-)kritische Auseinandersetzung mit polizeilicher Praxis sollte im Rechtsstaat selbstverständlich sein.“ Denn das Gewaltmonopol des Staates sei nur wegen seiner Bindung an Grund- und Menschenrechte legitim, so Rudolf weiter. „Eine diskriminierungsfreie polizeiliche Praxis ist deshalb auch im Interesse der Polizei. Sie ist auf das Vertrauen aller Menschen in unserer Gesellschaft angewiesen.“ Der Gesetzgeber sowie die Innenministerien und Polizeiführungen sollten deshalb alles in ihren Kräften Stehende tun, um Racial Profiling zu erkennen und zu verhindern. Weiterlesen