Vergleichsmaßstäbe bei der Beurteilung

von Günther Schmidt-Falck*

Bestandteil der neuen Beurteilungsrichtlinien ist der Vergleich des Leistungsniveaus in einer Besoldungsgruppe.  Beförderte Lehrkräfte werden nun an den in ihrer neuen Besoldungsgruppe geltenden Leistungsmaßstäben gemessen. Beispiel: Wurde eine GS-Lehrkraft von A12 nach A12+Zulage befördert und hatte vorher die Stufe UB (Stufe 3), so ist das jetzt sehr leicht möglich, in die Stufe 4 heruntergestuft zu werden, weil sie ja jetzt mit den (angeblich) „Besseren“ verglichen wurde. Das gleiche gilt z.B. für die neuen StudienrätInnen an Förderschulen, die von A13 nach A13z befördert wurden.

Logischerweise gibt es keine Rückstufung zur vorherigen Besoldungsstufe durch eine schlechtere Beurteilungsstufe. Es gilt die Besitzstandswahrung.

Die offizielle Formulierung für den „Vergleichsmaßstab“ lautet so:

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Der Hauptschule gehen die Schüler aus. Das ist keine neue Erkenntnis. Von Berlin bis Bayern weiß man um diese Entwicklung. Die Eltern stimmen mit den Füßen ab. Viele wählen den Weg des höheren Schulabschluss und wollen ihren Kindern ein Zusammentreffen mit Mitgliedern der sog. bildungsfernen Schichten nicht zumuten.

Während in den meisten Bundesländern eine Zusammenlegung von Hauptschule und Realschule ohne ideologische Scheuklappen angegangen wird, reagieren bayerische Schulpolitiker reflexhaft und trotzig mit einem „Hauptschule jetzt erst recht“. … weiter

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