Anspruch auf Haushaltshilfe wegen stationärer REHA

Wenn einem Versicherten wegen einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist, wird Haushaltshilfe geleistet. Dies gilt, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe
angewiesen ist.

Hessisches Landessozialgericht,
Urteil vom 22. Juni 2021 – L 2


aus: einblick – Gewerkschaftlicher Info-Service November 2021 (www.dgb.de/einblick)
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