Corona-Erkrankung eines Lehrers nach Klassenfahrt ist kein Dienstunfall

Mitteilung: Verwaltungsgericht Münster

Das Land Nordrhein-Westfalen hat es zu Recht abgelehnt, die Infektion eines verbeamteten Lehrers mit dem Coronavirus nach einer Klassenfahrt als Dienstunfall anzuerkennen. Das hat das Verwaltungsgericht Münster mit jetzt bekannt gegebenem Urteil nach mündlicher Verhandlung vom 24. Februar 2026 entschieden.

Der Kläger aus dem Kreis Warendorf nahm Ende 2022 als eine von acht betreuenden Lehrkräften an einer Klassenfahrt mit ca. 80 Schülerinnen und Schülern nach Berlin teil. Kurz nach der Rückkehr der Gruppe wurde bei ihm eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Er trug zur Begründung seines Antrags und der Klage vor, der Zeitpunkt der Infektion habe im Reisezeitraum und damit in der Dienstzeit gelegen. Auf der Klassenfahrt sei er besonders gefährdet gewesen. Das beklagte Land vertrat die Ansicht, dass eine Infektion mit dem Coronavirus nur dann als Dienstunfall anerkannt werden kann, wenn sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist. Weiterlesen