Neue Berechnungen für realistisches Existenzminimum
Bericht: Hans-Böckler-Stiftung
Die Höhe der geplanten Kindergrundsicherung reicht nicht aus, um Entwicklungsmöglichkeiten und soziokulturelle Teilhabe zu sichern, die wichtige Elemente des Existenzminimums sind. Für ein angemessenes Niveau, das Kinderarmut nachhaltig verhindert, müssten die Beträge anders berechnet werden. Je nach Altersstufe der Kinder und Jugendlichen würden sie dann für 2025, wenn die Grundsicherung starten soll, zwischen 30 und 191 Euro höher ausfallen als aktuell von der Bundesregierung vorgesehen. Das entspricht rund sechs bis 30 Prozent mehr je nach Alter, ergibt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie der Verteilungsforscherin Dr. Irene Becker.*
Die Kindergrundsicherung soll Kinder und Jugendliche vor Armut schützen – und insgesamt zu mehr Chancengerechtigkeit beitragen. Ob das gelingt, hängt auch davon ab, wie die Leistungen berechnet werden. Zwar kann die angestrebte Vereinfachung der Antragsverfahren ebenfalls einen Beitrag leisten, wie kürzlich Böckler-geförderte Simulationsrechnungen gezeigt haben: Wenn dadurch alle aktuell 2,3 Millionen Kinder mit Unterstützungsanspruch auch wirklich Leistungen erhalten würden – statt wie bisher nur rund eine Million –, wirkt sich das vor allem längerfristig positiv aus.** Unabhängig davon sind aber die derzeitigen gesetzlichen Verfahren zur Bemessung des soziokulturellen Existenzminimums „in mehrfacher Hinsicht unzulänglich“, betont Forscherin Becker in der neuen Untersuchung. Das unterstreicht auch Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung: „Das aktuelle Konzept der Bundesregierung stellt eine – in der Intention sinnvolle – Verwaltungsreform dar, aber das allein reicht nicht. Niedrigere bürokratische Hürden bei der Antragstellung sind wichtig, sie ändern jedoch nichts daran, dass die geplanten Leistungen absehbar zu niedrig sind.“ Weiterlesen