„Kirchliches Arbeitsrecht muss modernisiert werden“

Bildungsgewerkschaft GEW begrüßt Reform-Vorstoß der Bundesregierung

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt den Prozess zur Reform des kirchlichen Arbeitsrechts, den die Bundesregierung gestartet hat. Sie sieht insbesondere mit Blick auf die betriebliche Mitbestimmung dringenden Handlungsbedarf. „Für fast zwei Millionen Menschen bei kirchlichen Trägern, davon eine erhebliche Zahl in Schulen, bei den Trägern der Kinder und Jugendhilfe, in Kindertageseinrichtungen und der stationären Jugendhilfe, gilt: Sie sind Beschäftigte zweiter Klasse. Ihr Mitbestimmungs- und Streikrecht muss dringend verbessert werden“, sagte Doreen Siebernik, GEW-Vorstandsmitglied für Jugendhilfe und Sozialarbeit, am Freitag in Frankfurt a.M. „Die geplanten Änderungen signalisieren einen bedeutenden Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung und einer Modernisierung des Arbeitsrechts in konfessionell gebundenen Einrichtungen. Diese Reformen, die auf eine längere Diskussion und zahlreiche Forderungen der Beschäftigten, des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und seiner Mitgliedsgewerkschaften sowie gesellschaftlicher Gruppen zurückgehen, zielen darauf ab, das Arbeitsrecht der Kirche mit den allgemeinen gesellschaftlichen und rechtlichen Standards in Einklang zu bringen.“ Weiterlesen

Neues Rechtsgutachten: Arbeitsrechtliche Privilegien für Kirchen nicht mehr haltbar – Grundrechte von Beschäftigten gestärkt

Studie analysiert u.a. Einfluss von EuGH-Rechtsprechung

Bericht: Hans-Böckler-Stiftung

Die Kirchen konnten in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten lange auf weitgehende Sonderregelungen pochen. Tatsächlich ist die Ungleichbehandlung von Beschäftigten aber nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt. Das zeigt ein neues Rechtsgutachten, das das Hugo-Sinzheimer-Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung gefördert hat.

Die Vorstellung, dass sich der Arbeitgeber in ihr Privatleben einmischen oder ihnen eine bestimmte Weltanschauung vorschreiben könnte, dürfte den meisten Beschäftigten befremdlich erscheinen. Kirchliche Beschäftigte sind daran gewöhnt: Etliche von ihnen haben in der Vergangenheit ihre Stelle verloren, weil sie sich beispielsweise für eine zweite Ehe oder eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft entschieden haben. Deutsche Arbeitsgerichte haben dem Gebaren der Kirchen regelmäßig ihren Segen erteilt – mit Verweis auf deren Selbstbestimmungsrecht. … weiter


Quelle: www.boeckler.de