Arbeitszeitkonto: Mehrarbeit in der Grundschule – Nicht mehr als ein Trostpflaster
Das Kultusministerium reagiert auf das Verwaltungsgerichtsurteil zum verpflichtenden Arbeitszeitkonto für Grundschullehrkräfte und nimmt einen Teil der im Jahr 2020 beschlossenen dienstrechtlichen Notmaßnahmen zurück. Für die GEW Bayern ist das allerdings zu wenig.
„Der große Wurf war das nicht“, fasst Markus Weinberger, Sprecher der GEW-Landesfachgruppe Grund- und Mittelschulen, die Entscheidung des Kultusministeriums zusammen. Statt fünf Jahren müssen Grundschullehrkräfte jetzt nur noch vier Jahre eine Stunde mehr arbeiten. „Die verkürzte Ansparphase ist aus meiner Sicht nicht mehr als ein Trostpflaster.“ Für die Bildungsgewerkschaft führt diese Maßnahme nicht zur dringend benötigten Entlastung der Kolleg*innen. Gut findet Weinberger, der für die GEW auch Mitglied im Hauptpersonalrat ist, lediglich die Lösung für die zu Unrecht zur Mehrarbeit gezwungenen Grundschullehrer*innen der ersten Kohorte, die bereits im fünften Jahr der Ansparphase stehen. Diese können nun wählen, ob sie die zusätzlich geleistete Unterrichtsstunde in Form von Freizeitausgleich oder Bezahlung zurückerhalten. Weiterlesen