GEW Bayern fordert Sofortprogramm für Flüchtlinge an Berufsschulen

GEW-Logo_2015_55Die GEW Bayern fordert Einhaltung der Bayerischen Verfassung: Die Staatsregierung verwehrt mehreren Tausend jungen Flüchtlingen den Zugang zur Schule.

Mitteilung: GEW Bayern

Die GEW Bayern stellt fest: Das ist verfassungswidrig. Die Stabsstelle „Flüchtlingsbeschulung“ des bayerischen Bildungsministeriums stellt ausdrücklich fest, dass das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz die Berufsschulpflicht auch für junge Flüchtlinge, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, vorschreibt. Die Berufsschulpflicht ist bereits in der Verfassung des Freistaats verankert: „Alle Kinder sind zum Besuch der Volksschule und der Berufsschule verpflichtet“ (Artikel 129).

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