GEW Bayern fordert Sofortprogramm für Flüchtlinge an Berufsschulen
Die GEW Bayern fordert Einhaltung der Bayerischen Verfassung: Die Staatsregierung verwehrt mehreren Tausend jungen Flüchtlingen den Zugang zur Schule.
Mitteilung: GEW Bayern
Die GEW Bayern stellt fest: Das ist verfassungswidrig. Die Stabsstelle Flüchtlingsbeschulung des bayerischen Bildungsministeriums stellt ausdrücklich fest, dass das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz die Berufsschulpflicht auch für junge Flüchtlinge, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, vorschreibt. Die Berufsschulpflicht ist bereits in der Verfassung des Freistaats verankert: Alle Kinder sind zum Besuch der Volksschule und der Berufsschule verpflichtet (Artikel 129).