Schulausschluss auf Zeit wegen Waffenverkaufs rechtmäßig

Mitteilung: Verwaltungsgericht Koblenz

Ein 16-jähriger Schüler ist zu Recht auf Zeit von seiner Schule ausgeschlossen worden. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und lehnte den hiergegen erhobenen Eilantrag ab.

Der Antragsteller hatte – teilweise durch einen „Mittelsmann“ – Schlagringe und Springmesser an minderjährige Mitschüler auf dem Schulgelände verkauft. Als dies bekannt wurde, beschloss die Gesamtkonferenz der Schule, ihn bis zum Ende des Schuljahrs von der Schule auszuschließen. Gegen den für sofort vollziehbar erklärten Bescheid der Schulleiterin erhob der Antragsteller Widerspruch und beantragte beim Verwaltungsgericht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Zur Begründung führte er aus, der Schulausschluss sei unverhältnismäßig. Er habe sich reumütig gezeigt und die Schule habe keine nachvollziehbare Gefährdungsprognose angestellt. Es bestehe für ihn ohnehin nur eine geringe Restschulzeit. Weiterlesen