„EGMR uneins zum Beamtenstreikrecht“

Der DGB-Rechtsschutz berichtete am 10.1.2024 auf seiner Seite:

„Beamt:innen dürfen nicht streiken. So hat es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Dass hinter dieser Entscheidung rechtlich viel mehr als diese kurze Aussage steckt, erläuterte uns Rudi Buschmann von der DGB Rechtsschutz GmbH (Centrum für Revision und Europäisches Recht), der die Gewerkschaftsmitglieder in den Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht, dem Bundesgerichtshof und nun auch in Straßburg vertrat.“

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GEW: „Enttäuschende Entscheidung“

Bildungsgewerkschaft GEW zum Urteil des EGMR zum Streikrecht für Beamte

Frankfurt a.M./Straßburg – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bedauert sehr, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte in Deutschland in letzter Konsequenz als für mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar bewertet hat. Dennoch gebe es in dem Urteil Ansätze, das Beamtenrecht in Deutschland fortzuentwickeln. Diese müssten jetzt eingehend geprüft und bewertet werden.

„Das Urteil des EGMR ist eine Aufforderung an Bund und Länder, sich mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes an einen Tisch zu setzen und über eine demokratische Fortentwicklung des Beamtenrechts in Deutschland zu sprechen“, sagte GEW-Vorsitzende Maike Finnern in einer ersten Reaktion am Donnerstag in Frankfurt a.M.


In einer zweiten Erklärung der GEW v. 14.12.23 heißt es:

„Enttäuschendes Urteil – Beamtenrecht demokratisch fortentwickeln“

Bildungsgewerkschaft zum Urteil des EGMR zum Streikrecht für verbeamtete Lehrkräfte

Berlin/Straßburg – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist von dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zum Streikrecht für verbeamtete Lehrkräfte enttäuscht. „Damit ist der Rechtsweg ausgeschöpft. Das Urteil betont die Bedeutung des Streikrechts insgesamt als Teil der Koalitionsfreiheit und des gewerkschaftlichen Engagements, macht aber für verbeamtete Lehrkräfte in Deutschland eine Ausnahme. Natürlich akzeptieren wir das Urteil der Straßburger Richterinnen und Richter, obwohl wir uns eine andere Entscheidung gewünscht hätten – und nach der bisherigen Rechtsprechung des EGMR auch erwartet hatten“, stellte GEW-Vorsitzende Maike Finnern am Donnerstag während einer Pressekonferenz in Berlin fest. Der EGMR habe das Streikverbot für verbeamtete Lehrkräfte in Deutschland in letzter Konsequenz als für mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) als vereinbar bewertet.

„Das Urteil und das Minderheitenvotum geben Hinweise, das Beamtenrecht in Deutschland fortzuentwickeln. Die Richterinnen und Richter betonen die Bedeutung der Beteiligungsrechte als Kompensation für das fehlende Streikrecht. Hier müssen wir ansetzen und diese Rechte stärken“, betonte Finnern. „Die Begründung des EGMR-Urteils enthält auch eine Aufforderung an Bund und Länder, sich mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes an einen Tisch zu setzen und über eine demokratische Fortentwicklung zu einem zeitgemäßen Beamtenrecht in Deutschland zu sprechen. Bis heute sind die Beamtinnen und Beamten vom Wohlwollen der Arbeitgeber abhängig: Der Dienstherr verordnet, wie lange gearbeitet wird, er entscheidet über die Einkommen, Erhöhung oder Kürzung der Bezahlung und die Arbeitsbedingungen. Es gibt viel zu tun.“


14.12.2023
Ulf Rödde
GEW-Hauptvorstand
www.gew.de

 

„Streikrecht für Beamte jetzt!“

Bildungsgewerkschaft GEW zur Verhandlung vor dem EGMR zum Streikrecht für Beamtinnen und Beamte: „Beamtenrecht fit für das 21. Jahrhundert machen“

Mitteilung: GEW

Straßburg – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat sich in der mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) noch einmal für das Streikrecht für Beamtinnen und Beamte stark gemacht. „Das Streikrecht ist ein Menschen- und Grundrecht, das den Beamtinnen und Beamten nicht länger verweigert werden darf“, stellte die GEW-Vorsitzende Maike Finnern am Mittwoch nach der mündlichen Verhandlung in Straßburg fest. Die Rechtsprechung in Deutschland verletze die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und stehe im Widerspruch zur internationalen Rechtsprechung. „Das Beamtenrecht muss endlich fit für das 21. Jahrhundert gemacht werden: Dafür wollen wir es modernisieren und demokratisieren – und damit vom Staub des 18. Jahrhunderts befreien, ohne dabei den Beamtenstatus als solchen in Frage zu stellen.“ Weiterlesen