„Karlsruhe gibt grünes Licht für Demokratisierung der Hochschulen“

Bildungsgewerkschaft GEW zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thüringer Hochschulgesetz

Mitteilung: GEW

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thüringer Hochschulgesetz begrüßt. „An Thüringens Hochschulen können Hochschullehrende, Studierende, akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Technik- und Verwaltungskräfte jetzt bei vielen Entscheidungen paritätisch mitbestimmen. Das sieht das Landeshochschulgesetz seit 2018 vor. Dass das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des Gesetzgebers grundsätzlich bestätigt hat, ist konsequent. Es folgt damit der bisherigen Rechtsprechung und stellt klar, dass die im Grundgesetz verankerte Wissenschaftsfreiheit keine absolute Mehrheit der Professorinnen und Professoren in sämtlichen Hochschulgremien verlangt. Damit gibt Karlsruhe grünes Licht für die Demokratisierung der Hochschulen. Weitere Länder sollten jetzt nachziehen und die Mitbestimmung der Studierenden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausbauen“, sagte Andreas Keller, GEW-Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung, am Donnerstag in Frankfurt a. M. Weiterlesen