Effektiver Schutz gegen jede Form von Diskriminierung ist dringlich
Die GEW Bayern fordert, dass die Staatsregierung auch in Bayern eine Landesantidiskriminierungsstelle einrichtet.
Bericht: GEW Bayern
Die Zahl der Beratungsfälle im Kontext Rassismus, Antisemitismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit steigt kontinuierlich an. Dies ergab auch eine Anfrage im Bayerischen Landtag, die sich auf die Zahlen von Diskriminierungsfällen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 bezog. Die Dunkelziffer ist hoch. Der Bedarf an Beratung ist entsprechend groß.
Diskriminierung kann jede und jeden treffen. Das Alter, das Geschlecht, die ethnische Herkunft, die Sprache, Weltanschauung und Religion, eine Erkrankung oder eine Behinderung und das Aussehen dürfen auch in Bayern niemals der Grund für eine Ablehnung sein. Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt es in Deutschland zwar ein Gesetz gegen Diskriminierung, aber von Anfeindungen betroffene Menschen benötigen professionelle Unterstützung, um ihre Rechte auch wahrnehmen zu können.
Bayern verfügt aktuell nur über sechs kommunale Antidiskriminierungsstellen, z.B. in München, Nürnberg oder Regensburg. Darüber hinaus fördert der Bund in Bayern regionale Beratungsstellen, die von vier Projekten getragen werden. Diese wenigen Einrichtungen können den Beratungsbedarf für 13 Millionen Bürger*innen unmöglich abdecken. Zudem läuft die Förderung der Projekte zum Jahresbeginn 2026 aus. Eine dauerhafte Finanzierung dieser unabhängigen zivilgesellschaftlichen Beratungsangebote ist dringend erforderlich.
Florian Kohl, stellvertretender Vorsitzender der GEW Bayern, sagt dazu heute: „Betroffene dürfen nicht länger vom Freistaat im Stich gelassen werden. Es ist also höchste Zeit für eine staatliche Beratungsstelle gegen Diskriminierung.“ In Bayern gibt es keine aus Landesmitteln geförderten, offenen und flächendeckenden Strukturen für Antidiskriminierungsberatung. Daher fordern zivilgesellschaftliche Initiativen schon seit Langem die Einrichtung einer unabhängigen Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) für Bayern. „Die GEW Bayern unterstützt diese Forderung“, so Kohl. Die LADS soll u. a. Betroffene beraten, zivilgesellschaftliche Initiativen bei ihrer Antidiskriminierungsarbeit mit Know-how unterstützen und Daten zum Thema Diskriminierung in Bayern erheben.
Martina Borgendale, Vorsitzende der GEW Bayern, stellt klar: „Auch die Staatsregierung muss die staatliche Vorbildfunktion beim Diskriminierungsschutz ernst nehmen. Gerade in einer Zeit, in der wir in unserem Land und weltweit eine Entwicklung nach ganz rechts außen erleben, muss ein klares Zeichen gesetzt werden: Für eine vielfältige und offene Gesellschaft, in der alle die gleichen Rechte haben. Das gilt natürlich auch und besonders in den Schulen.“
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) greift nicht bei staatlichem Handeln, daher sind Schulen als staatliche Institutionen nicht direkt durch das AGG abgedeckt. Zudem gibt es kaum diskriminierungskritische Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und pädagogisches Personal. Es braucht unabhängige, niedrigschwellige Beratungsangebote für Schüler*innen und ihre Familien, um Diskriminierungserfahrungen aufzufangen. Ebenso notwendig sind professionalisierte Unterstützungsangebote für Lehrkräfte. Notwendige Aufgaben, die eine Landesantidiskriminierungsstelle gut ausfüllen könnte.
Quellen:
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000003000/0000003283_042.pdf + https://www.gruene-fraktion-bayern.de/themen/integration/bayerisches-antidiskriminierungsgesetz-bayadg-und-bayerische-landesantidiskriminierungsstelle-lads/
Information zum aktuellen Hintergrund:
Die Grünen haben vor Kurzem im Bayerischen Landtag den Entwurf für ein Bayerisches Antidiskriminierungsgesetz eingebracht. Darin sind die erforderlichen Arbeitsbereiche und Aufgaben für eine LADS bereits beschrieben. Eine LADS gibt es bereits in acht Bundesländern, in drei weiteren Ländern ist eine LADS gerade im Aufbau. In Bayern gibt es aktuell lediglich sechs kommunale Antidiskriminierungsstellen: in München, Augsburg, Regensburg, Würzburg, Nürnberg und Erlangen.
10.4.2025
GEW Bayern
www.gew-bayern.de