GEW zu Mini-Zugeständnis in Sachen Mehrarbeit in der Grundschule: Nicht mehr als ein Trostpflaster

Das Kultusministerium reagiert auf das Verwaltungsgerichtsurteil zum verpflichtenden Arbeitszeitkonto für Grundschullehrkräfte und nimmt einen Teil der im Jahr 2020 beschlossenen dienstrechtlichen Notmaßnahmen zurück. Für die GEW Bayern ist das allerdings zu wenig.

„Der große Wurf war das nicht“, fasst Markus Weinberger, Sprecher der GEW-Landesfachgruppe Grund- und Mittelschulen, die Entscheidung des Kultusministeriums zusammen. Statt fünf Jahren müssen Grundschullehrkräfte jetzt nur noch vier Jahre eine Stunde mehr arbeiten. „Die verkürzte Ansparphase ist aus meiner Sicht nicht mehr als ein Trostpflaster.“ Für die Bildungsgewerkschaft führt diese Maßnahme nicht zur dringend benötigten Entlastung der Kolleg*innen. Gut findet Weinberger, der für die GEW auch Mitglied im Hauptpersonalrat ist, lediglich die Lösung für die zu Unrecht zur Mehrarbeit gezwungenen Grundschullehrer*innen der ersten Kohorte, die bereits im fünften Jahr der Ansparphase stehen. Diese können nun wählen, ob sie die zusätzlich geleistete Unterrichtsstunde in Form von Freizeitausgleich oder Bezahlung zurückerhalten. Weiterlesen

Arbeitszeitkonto: Mehrarbeit in der Grundschule – Nicht mehr als ein Trostpflaster

Das Kultusministerium reagiert auf das Verwaltungsgerichtsurteil zum verpflichtenden Arbeitszeitkonto für Grundschullehrkräfte und nimmt einen Teil der im Jahr 2020 beschlossenen dienstrechtlichen Notmaßnahmen zurück. Für die GEW Bayern ist das allerdings zu wenig.

„Der große Wurf war das nicht“, fasst Markus Weinberger, Sprecher der GEW-Landesfachgruppe Grund- und Mittelschulen, die Entscheidung des Kultusministeriums zusammen. Statt fünf Jahren müssen Grundschullehrkräfte jetzt nur noch vier Jahre eine Stunde mehr arbeiten. „Die verkürzte Ansparphase ist aus meiner Sicht nicht mehr als ein Trostpflaster.“ Für die Bildungsgewerkschaft führt diese Maßnahme nicht zur dringend benötigten Entlastung der Kolleg*innen. Gut findet Weinberger, der für die GEW auch Mitglied im Hauptpersonalrat ist, lediglich die Lösung für die zu Unrecht zur Mehrarbeit gezwungenen Grundschullehrer*innen der ersten Kohorte, die bereits im fünften Jahr der Ansparphase stehen. Diese können nun wählen, ob sie die zusätzlich geleistete Unterrichtsstunde in Form von Freizeitausgleich oder Bezahlung zurückerhalten. Weiterlesen

BayVGH: Urteil – Einführung der wöchentlich zusätzlichen Unterrichtsstunde für bayerische Grundschullehrkräfte ist unwirksam

Mitteilung: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Mit Urteil vom 12. November 2024 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) aufgrund eines Normenkontrollantrags einer Grundschulleiterin die §§ 12 bis 15 der Verordnung der Bayerischen Staatsregierung zur Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos für Lehrkräfte (AZKoV) für unwirksam erklärt. Weiterlesen