„Ungleichheit wirkte an Schulen vor der Krise“

Ulrike Baureithel schrieb in der Ausgabe 17/2020 der Wochenzeitung “der Freitag”  über den Zustand der staatlichen Schulen und stellt fest, dass sich einem marode Zustände eröffnen, bei den Toiletten angefangen, über Baumängel bis hin zum Lehrermangel. Die Autorin vergleicht private Schulen und (staatliche) „Brennpunktschulen“ und diskutiert über die Wiederöffnung von Kitas und Schulen:

Ungleichheit wirkte an Schulen vor der Krise
Coronakrise Privatschulen bleiben auch digital fortschrittlich, während „Brennpunktschulen“ nicht nur hinterherhinken, sondern zur gesundheitlichen Bedrohung werden. Den ganzen Artikel lesen

„Hygienestandards sind die Messlatte“

Bildungsgewerkschaft GEW zu den Vorschlägen der KMK zur Schulöffnung

Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt, dass die Kultusministerkonferenz (KMK) bei der schrittweisen Öffnung der Schulen die Sicherung von Hygienestandards und die Unterstützung benachteiligter Schülerinnen und Schüler ins Zentrum ihrer Pläne stellen will. „Für die Einhaltung der Hygiene und des Infektionsschutzes in den Schulen ist ein abgestimmtes, tragfähiges Vorgehen vor Ort notwendig. Dafür müssen die Kommunen sowohl finanziell als auch strukturell unterstützt werden“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe mit Blick auf die Pressekonferenz der KMK am Dienstag in Frankfurt a.M. „Wir unterstützen das Raumkonzept der KMK, weil der Infektionsschutz nach dem Vorbild des rheinland-pfälzischen Hygieneplans Priorität hat. Der Plan erläutert Schulleitungen und Schulträgern sehr detailliert, welche Vorgaben zu beachten sind. Es ist klar, dass es vor den Sommerferien keinen regulären Unterricht mehr geben kann, da die Hygienevorschriften nicht eingehalten werden können.“ Tepe machte deutlich, dass 1,5 Meter Mindestabstand zwischen allen Menschen in der Schule eingehalten werden müssten. Beschäftigte und Schüler, die zur Risikogruppe gehören, dürften nicht in den Präsenzunterricht geholt werden. Weiterlesen

GEW, VBE und BER: „Wirksamer Gesundheits- und Infektionsschutz Leitlinie für schrittweise Öffnung der Schulen

Organisationen appellieren gemeinsam an Bildungsminister

„Der Gesundheits- und Infektionsschutz der Lehrenden und der Lernenden muss im Zentrum aller Entscheidungen stehen, wenn die Schulen wieder schrittweise öffnen.“ Diesen Appell richteten die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Verband Bildung und Erziehung (VBE), die beiden größten Lehrkräftegewerkschaften in Deutschland, gemeinsam mit dem Bundeselternrat (BER) an alle Bildungsministerinnen und Bildungsminister im Vorfeld ihrer Abstimmungen am heutigen Montag. Statt eines Wettbewerbs, wer zuerst öffnet, müssten die Vorschläge des Robert-Koch-Instituts (RKI) den verbindlichen Rahmen setzen. Die Schulen bräuchten einen klaren Rahmen, innerhalb dessen nach den Möglichkeiten vor Ort entschieden werde. Dafür seien die Expertise der Beschäftigten und die Interessen der Eltern einzubeziehen. Vor Ort müsse eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden. Vor der Öffnung müssten Gesundheitsschutz, Pädagogik und Organisation des Schulweges abgestimmt werden. Weiterlesen

Schulpflicht z. T. außer Kraft gesetzt

Mitteilung: Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel

Schulpflicht von Schülerinnen und Schülern der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, der Sprachheilschulen und der Schulen mit den Förderschwerpunkten Sehen oder Hören wird in Hessen einstweilen außer Vollzug gesetzt.

Mit soeben den Beteiligten bekannt gegebenem Beschluss hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Schulpflicht von Schülerinnen und Schülern der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, der Sprachheilschulen und der Schulen mit den Förderschwerpunkten Sehen oder Hören in Hessen vorläufig außer Vollzug gesetzt wird.

Ein entsprechender Eilantrag hatte Erfolg, soweit er sich gegen die Regelungen in § 3 Abs. 1 Nr. 2 a) der nachfolgend bezeichneten Verordnung (Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus in der Fassung der Sechsten Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 16. April 2020) über den Schulbesuch für Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufe der oben genannten Schulen richtete.

Die Antragstellerin, eine Schülerin aus Frankfurt am Main, begehrte den Erlass einer sog. einstweiligen Anordnung in einem Normenkontrollverfahren, indem sie sich direkt gegen die zuvor genannte Verordnung wendete. Antragsgegner ist das Land Hessen, vertreten durch die Staatskanzlei.

Die streitige Regelung lautet:
㤠3
(1) Es wird allgemein angeordnet, dass Schülerinnen und Schüler dem Unterricht und anderen regulären schulischen Veranstaltungen an Einrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes bis zum 3. Mai 2020 fernbleiben müssen. Ihr Fehlen gilt als entschuldigt. Satz 1 und 2 gelten nicht
1. für die Abnahme von Prüfungsleistungen,
2. ab dem 27. April 2020 für die Schülerinnen und Schüler
a) der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, der Sprachheilschulen und der Schulen mit
den Förderschwerpunkten Sehen oder Hören,
…“.

Am 20. April 2020 hat die Schülerin deshalb einstweiligen Rechtsschutz gegen die o. g. Regelung beantragt. Sie macht geltend, für die angegriffenen Regelungen der Verordnung fehle es an einer Ermächtigungsgrundlage. Die Anordnung des Schulbesuchs für Schülerinnen und Schüler der vierten Jahrgangsstufe in Grundschulen begründe für diese ein erhöhtes Infektionsrisiko.

Der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat dem Eilantrag überwiegend stattgegeben und zur Begründung ausgeführt, die Anordnung in § 3 Abs. 1 Nr. 2a) der genannten Verordnung, die für die Schülerinnen und Schüler der vierten Jahrgangsstufe eine Präsenzschulpflicht ab dem 27. April 2020 bewirke, verstoße bei einer im Eilverfahren allein möglichen, aber auch ausreichenden sog. summarischen Prüfung nach dem Erkenntnisstand des Senats im Zeitpunkt seiner Entscheidung gegen höherrangiges Recht. Denn die Schülerinnen und Schüler der vierten Jahrgangsstufe würden im Vergleich zur überwiegenden Zahl der Schülerinnen und Schüler, denen aus Gründen des Infektionsschutzes der Schulbesuch bis zum 3. Mai 2020 gänzlich untersagt werde, ohne hinreichenden Grund ungleich behandelt und dadurch in ihrem Grundrecht aus Art 3 Abs. 1 GG auf Gleichbehandlung verletzt. So seien mit Ausnahme der Viertklässler sämtliche Schüler, die sich keiner Abschlussprüfung unterziehen müssten, von der Schulpflicht befreit und müssten sich somit keinem erhöhten Infektionsrisiko aussetzen.

Für diese Ungleichbehandlung bestehe kein sachlicher Grund.

Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar.
Aktenzeichen: 8 B 1097/20.N

Ein Abdruck des umfangreich begründeten Beschlusses kann per Mail angefordert werden unter:
Entscheidungen [aet] vgh-kassel.justiz.hessen [Punkt] de


24.4.2020
VGH Kassel
www.verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de

„Hygiene und Abstandsregeln unbedingt einhalten!“

Bildungsgewerkschaft GEW zu neuem Papier des Robert-Koch-Instituts

Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sieht in den Vorschlägen des Robert-Koch-Instituts (RKI), Bildungseinrichtungen wieder zu öffnen, hilfreiche Leitlinien für Bund, Länder, Kommunen und Träger der Bildungseinrichtungen. Das neue RKI-Papier bestätige die GEW-Forderung nach „Gesundheit first“, wenn Kitas und Schulen schrittweise wieder geöffnet werden. „Um die Interessen der Beschäftigten sowie der Schülerinnen und Schüler, die Notwendigkeit der Hygiene in den Gebäuden und auf dem Schulweg abzustimmen, ist eine enorme Planung zwischen Land, Kommunen, Trägern, Schulen und Kitas nötig. Insbesondere weil parallel der Fernunterricht läuft und Prüfungen abgenommen werden“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Freitag in Frankfurt a.M. „Dafür braucht es realistische Vorlaufzeiten.“ Weiterlesen

GEW Bayern fordert umfassenden Gesundheitsschutz vor Öffnung der Schulen

Mitteilung: GEW Bayern

Die ersten Termine für die Wiederaufnahme des Unterrichts sind festgelegt. Die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz von Lehrkräften allerdings bezeichnet die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern als mangelhaft, weil sich das Kultusministerium seit Jahrzehnten weigert, die gesetzlich vorgeschriebenen Standards des Arbeits- und Gesundheitsschutzes umzusetzen. „In Briefen und in Gesprächen mit dem Ministerium wiesen wir mehrfach auf die Versäumnisse hin. Nun ist die Krisenlage da, und es fehlen wesentliche Voraussetzungen für den Gesundheitsschutz der Lehrkräfte“, so Anton Salzbrunn, Vorsitzender der GEW Bayern, heute in München. Weiterlesen

GEW zur Öffnung von FOS/BOS: Wie soll das gehen?

Mitteilung: GEW Bayern

Die Bildungsgewerkschaft GEW zeigt sich irritiert über die Planungen zur Öffnung von Fach- und Berufsoberschulen. Wie hier der Schutz der Lehrkräfte und Schüler*innen sichergestellt werden soll, bleibt derzeit offen. Eine „Maskenpflicht“ im Unterricht ist nicht geplant. Weiterlesen

Gemeinsamer Brief an KMK: GEW, VBE und BER bieten Expertise an und benennen Herausforderungen für Schulöffnung

Nachdem die Kultusministerkonferenz (KMK) damit beauftragt worden ist, bis zum 29. April Szenarien zu erarbeiten, wie ab dem 4. Mai schrittweise Schulöffnungen umgesetzt werden können, haben die beiden größten Lehrergewerkschaften Deutschlands, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Verband Bildung und Erziehung (VBE), gemeinsam mit dem Bundeselternrat (BER) die Präsidentin der KMK, Dr. Stefanie Hubig, angeschrieben. Sie bieten ihre Unterstützung bei der Analyse, Erarbeitung und Umsetzung dieser Szenarien an. In dem Brief heißt es:

„[…] aus unserer Sicht ist es essenziell, neben den wissenschaftlichen Erkenntnissen und den politischen Vorgaben die Erfahrungswerte der Lehrkräfte und Eltern bei der Erarbeitung solcher Szenarien einzubeziehen. Wir haben diese Expertise. […]. Mit dem Wissen um die besondere Lage und der Erfahrung aus der Praxis und als Interessenvertretungen der am Bildungssystem Beteiligten möchten wir Sie gerne dabei unterstützen, tragfähige, realitätsnahe und nachhaltige Antworten auf die aktuellen Fragen zu finden.“

Die drei Organisationen benannten zudem Herausforderungen, die jetzt zu bewältigen seien. Dazu gehörten der Gesundheitsschutz, verbindliche Ansprechpersonen für Schulleitungen, die Gestaltung von Räumen bei gleichzeitiger Bewahrung individueller Lernsettings, die Belastung für Lehrkräfte durch den Unterricht in geteilten Lerngruppen sowie durch Präsenzunterricht und die parallele Betreuung der Schülerinnen und Schüler zu Hause sowie die Frage der Definition der Risikogruppen und der daraus folgenden Konsequenzen. GEW, VBE und BER wiesen darauf hin, dass während der schrittweisen Öffnung gerade Kinder in Notlagen sowie Schülerinnen und Schüler, die aus sozio-ökonomisch benachteiligten Elternhäuser kommen, besonders im Fokus stehen müssten und zusätzliche Unterstützung benötigten.


17.4.2020
Ulf Rödde
GEW-Hauptvorstand
www.gew.de

 

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