Verfassungsgericht stoppt Zwang zur Bundeswehr-Kooperation an Hochschulen
Mitteilung: GEW Bayern
Bündnis von 200 Kläger*innen erzielt vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof großen Teilerfolg – Wissenschaftsfreiheit und Rechtsstaatsprinzip gestärkt
Ein breites Bündnis aus 200 Klägerinnen hat vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof einen bedeutenden Teilerfolg erzielt. Das Gericht erklärte einen zentralen Passus des Gesetzes zur Förderung der Bundeswehr in Bayern für verfassungswidrig. Damit wurde der gesetzliche Versuch gestoppt, Hochschulen zur Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Bundeswehr zu verpflichten – ein Eingriff, der nach Auffassung des Gerichts gegen die Wissenschaftsfreiheit sowie gegen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien verstößt. Weiterlesen