Beförderungskriterien der Lehrer:innen an Grund- und Mittelschulen in Bayern zum 1.6.2023

Alle Angaben wie immer ohne Gewähr!


Beförderungskriterien (funktionlos) der Lehrer:innen an GS und MS in Bayern zum 1.6.2023

  • der Besoldungsgruppe A 12 nach Besoldungsgr. A12+AZ (erstes Beförderungsamt)

und

  • von A 12+AZ nach Besoldungsgr. A13 (zweites Beförderungsamt, zu Studienrät:innen im Grundschul- und im Mittelschuldienst)

jeweils auf der Basis der dienstl. Beurteilung 2022.

Die Kriterien haben nur Gültigkeit für die aktuelle Beförderungsrunde und stellen keine Vorfestlegung für künftige Beförderungsrunden dar.

Download Beförderungskriterien von A12 nach A12+Z als pdf-Datei

Download Beförderungskriterien von A12+Z nach A13 als pdf-Datei

 

 

 

Die Ausbildung ist in Deutschland ein Armutsfaktor“: die bundesweite Studierendenvertretung schlägt Alarm

Bericht: freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.

Heute wurden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), dem Deutschen Zentrum für Hochschul- und WIssenschaftsforschung (DZHW) sowie dem Deutschen Studierendenwerk (DSW) die lang erwarteten Ergebnisse der Studierendenbefragung präsentiert, der Nachfolgestudie zur sogenannten ‚Sozialerhebung‘ des DSW. Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) ist als bundesweite Studierendenvertretung alarmiert und fordert die Verantwortlichen Politiker*innen dazu auf, endlich zu handeln. Weiterlesen

GEW Bayern zu A 13 für Grund- und Mittelschullehrkräfte: Viele Fragen offen!

Die Mitteilung des bay. Kultusministeriums v. 17.05.2023 zu diesem Thema steht am Ende dieses Artikels


Stellungnahme: GEW Bayern

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern begrüßt die Anhebung der Eingangsbesoldung für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen ausdrücklich. Die langjährige GEW-Forderung wird nun endlich umgesetzt. Allerdings kritisiert die Bildungsgewerkschaft neben der nur stufenweisen Umsetzung über fünf lange Jahre auch einige Unklarheiten. So sollen beispielsweise angestellte Kolleg*innen und Fach- und Förderlehrkräfte laut Gesetzentwurf bei der Anhebung der Bezahlung außen vor bleiben.

Die Bildungsgewerkschaft hat in einer Stellungnahme ausführlich auf den vorliegenden Gesetzesentwurf der bayerischen Regierung zur Umsetzung von A 13 für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen reagiert. Sie fordert den Freistaat auf, noch unklare Punkte transparent zu regeln und niemanden auszuschließen. Konkret geht es beispielsweise darum, dass funktionslose Beförderungen nicht einfach wegfallen dürfen und es künftig ein Beförderungsamt analog zu Real- und Förderschule geben muss. Weiterhin sehen wir das Problem, dass bereits beförderte Kolleg*innen zwar nichts verlieren, aber – folgt man dem Gesetzentwurf – eben auch nicht davon profitieren.

Florian Kohl, stellvertretender Landesvorsitzender der GEW Bayern: „Es ist wirklich gut, dass keine Unterscheidung zwischen Grund- und Mittelschullehrkräften gemacht wird und alle gleichzeitig in den Beginn der Umsetzung von A 13 eingebunden sind und davon profitieren. Doch die stufenweise Umsetzung in den nächsten Jahren dauert einfach zu lange. Eine sofortige Anhebung für alle wäre dringend geboten. Wenn das nicht machbar sein soll, dann muss es schneller gehen. Das geht in anderen Bundesländern wie Hessen ja auch.“

Die GEW plädiert zudem dafür, dass Schulleitungen und Funktionsstellen sofort oder wenigstens in schnellen Schritten höher besoldet werden. Hier darf nicht erst 2028 eine Anhebung erfolgen. Ein großes Problem ist auch der Umgang mit angestellten Lehrkräften. Mit der derzeitigen Planung verschärft sich hier die Zweiklassengesellschaft, da die stufenweise Gehaltssteigerung nicht für alle eingeplant ist. Das kann so nicht bleiben, meinen die Bildungsexpert*innen der GEW. Sie fordern den Arbeitgeber auf, hier für einen Ausgleich zu sorgen.

Kohl abschließend: „Auch wenn wir grundsätzlich zufrieden sind, dass unsere Forderung endlich umgesetzt wird, setzen wir uns weiterhin für eine bessere und schnellere Umsetzung ein, von der auch die angestellten Kolleg*innen und die Fach- und Förderlehrer*innen profitieren. Wir beteiligen uns gern konstruktiv an diesem Prozess.“


17.5.2023
GEW Bayern
www.gew-bayern.de


siehe auch die Mitteilung des bay. Kultusministeriums v. 17.05.2023

4.000 Beförderungen für Grund- und Mittelschullehrkräfte Piazolo: „Startschuss für A13“

MÜNCHEN. Die erste gute Nachricht kam vor ein paar Wochen: A13 als Eingangsbesoldung für alle Lehrkräfte – auch an Grund- und Mittelschulen. Den Auftakt hierzu hat Kultusminister Michael Piazolo jetzt mit dem größten Beförderungsprogramm, das an Grund- und Mittelschulen je aufgelegt wurde, gestartet: Rund 4.000 Grund- und Mittelschullehrkräfte, die bereits im Dienst sind, werden schon zum 1. Juni 2023 befördert, der überwiegende Teil davon direkt nach A13.

Kultusminister Michael Piazolo: „4.000 Beförderungen auf einmal – das hat es in dieser Form noch nie gegeben. Mir ist sehr wichtig, dieses deutliche Signal der Wertschätzung an die Lehrerinnen und Lehrer an Grund- und Mittelschulen noch in diesem Schuljahr zu senden. Unsere Lehrkräfte verdienen Anerkennung für die wertvolle Arbeit, die sie täglich an den Schulen in Bayern für die jungen Menschen in unserem Land leisten, und eine entsprechende Besoldung. Ich sehe die jetzige beispiellose Beförderungsrunde auch als Startschuss für A13 als Einstiegsgehalt.“
Für die 4.000 Beförderungen sieht der Haushalt 2023 ein Jahresvolumen von rund 17 Millionen Euro vor.
Ab Januar erhalten dann im Rahmen des Fahrplans zur Einführung von A13 als Eingangsbesoldung alle Lehrkräfte in A12 und A12 mit Amtszulage mehr Geld – auch wenn sie noch nicht zur Beförderung anstehen. Diese Zulage wird dann pro Jahr kontinuierlich erhöht werden, bis die Besoldung von A13 erreicht ist.
Quelle: www.km.bayern.de, 17.5.2023

 

 

GEW Bayern begrüßt Gesetzesentwurf zur Umsetzung von A13, sieht Stufenplan aber kritisch

Mitteilung: GEW Bayern

Im bayerischen Kabinett wurde am 25.4.23 der Gesetzesentwurf zur Umstellung der Besoldung der Grund- und Mittelschullehrkräfte ab Januar 2024 beschlossen. In den folgenden fünf Jahren sollen beide Lehrämter stufenweise auf A13 angehoben werden. Die Verbände sind jetzt gefragt, das Gesetz zu prüfen und ihre Stellungnahmen abzugeben. Der Fachbereich Schule des Landesverbandes der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern gibt eine erste Einschätzung ab. Weiterlesen

Sukzessive Erhöhung der Besoldung in GS und MS auf A13 – Start noch in diesem Schuljahr

 

Mitteilung: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bereits ab Juni werden die Gehälter für die Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung an Grund- und Mittelschulen sukzessive auf A13 angehoben. „Ich freue mich, dass wir diesen wichtigen Schritt nun endlich umsetzen können! Es ist ein längst überfälliges Signal an die Grund- und Mittelschullehrkräfte – auch ein Zeichen der Wertschätzung für ihr tagtägliches Engagement für die Schülerinnen und Schüler! Bereits seit Jahren, auch schon in der letzten Legislaturperiode, setze ich mich für die Angleichung des Gehalts von Grund- und Mittelschullehrkräften ein, weil sie hervorragend ausgebildet sind und großartige Arbeit leisten. Nun haben wir ein transparentes Konzept und einen Fahrplan für die Einführung von A13: Noch im Juni dieses Jahres werden wir mit Hebungen in Richtung A13 für rund 4.000 Lehrkräfte mit der Umsetzung beginnen. Ab dem nächsten Jahr werden dann alle Lehrkräfte, die noch nicht in A13 sind, jährlich schrittweise mehr Geld bekommen. So wird die Umstellung auf A13 in fünf Schritten  abgeschlossen“, freute sich Kultusminister Michael Piazolo über den heutigen Kabinettsbeschluss. Weiterlesen

GEW: „Guter Kompromiss“

Bildungsgewerkschaft zum Abschluss der Tarifverhandlungen für die im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen Beschäftigten

Mitteilung: GEW

Potsdam – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat das Tarifergebnis für die im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen Beschäftigten als „guten Kompromiss“ bezeichnet.
„Die Beschäftigten haben ab Juni deutlich mehr Geld in der Tasche, um die aktuellen Preissteigerungen auffangen zu können. Ab März 2024 werden die Reallöhne stabilisiert, denn die Gehälter steigen spürbar. Das ist angesichts der Rekordinflation auch dringend notwendig“, sagte GEW-Vorsitzende Maike Finnern nach Abschluss der Verhandlungen am Sonnabend in Potsdam. „Die Schlichtungsempfehlung vom 15. April war – trotz Licht und Schatten – eine gute Verhandlungsgrundlage für die vierte Runde. Sie hat Bewegung in die Verhandlungen und gegenüber den letzten Vorschlägen der Arbeitgeber substanzielle Verbesserungen gebracht.“

So sieht das Tarifergebnis aus:

Inflationsausgleichsgeld: 1.240 Euro im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro. Die Zahlungen aus dem Inflationsausgleich summieren sich auf insgesamt 3.000 Euro. Sie sind steuer- und abgabenfrei.

Die Gehälter steigen ab dem 1. März 2024 zunächst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent. Wenn diese Erhöhung nicht 340 Euro erreicht, wird das alte Gehalt um 340 Euro aufgestockt.

Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt zwei Jahre (rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024).

Die Tarifeinigung soll zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Pensionärinnen und Pensionäre übertragen werden.

Die Gewerkschaften haben für rund 2,5 Millionen Beschäftigte verhandelt. Im Organisationsbereich der GEW für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsbereich, beispielsweise für Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialarbeiterinnen und -arbeiter.

Das Ergebnis der Tarifrunde gilt auch für Beschäftige an bundesunmittelbaren Forschungseinrichtungen und Bundeswehrfachschulen sowie für die kommunalen Lehrkräfte in Bayern.

Ver.di hat die Verhandlungsführerschaft für die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

22.4.2023
Ulf Rödde
GEW-Hauptvorstand
www.gew.de

 

Ohne Tarifvertrag verdienen Beschäftigte im Schnitt 11 Prozent weniger und müssen wöchentlich fast eine Stunde mehr arbeiten

Neue Studie des WSI zur Tarifbindung

Bericht: Hans-Böckler-Stiftung

Betriebe mit Tarifvertrag bieten deutliche bessere Arbeitsbedingungen als vergleichbare Betriebe ohne Tarifbindung. So arbeiten Vollzeitbeschäftigte in tariflosen Betrieben im Mittel wöchentlich 54 Minuten länger und verdienen trotzdem 11 Prozent weniger als Beschäftigte in Betrieben mit Tarifbindung, die sich hinsichtlich der Betriebsgröße, des Wirtschaftszweiges, der Qualifikationsstruktur der Beschäftigten und des Standes ihrer technischen Anlagen nicht voneinander unterscheiden. In Zeiten stark steigender Lebenshaltungskosten verfügen Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben deswegen eher über ein kleines finanzielles Polster. Dies ist das Ergebnis einer neuen Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, in der die Entwicklung der Tarifbindung in Deutschland anhand neuer Daten aus dem repräsentativen IAB-Betriebspanel untersucht wird.* Weiterlesen

GEW Rheinland-Pfalz überreicht Petition zur besseren Besoldung von Grundschullehrkräften

Mitteilung: GEW Rheinland-Pfalz

Anlässlich der kürzlich beschlossenen Besoldungsanpassung auf A 13 für Grundschullehrkräfte in Hessen und Nordrhein-Westfalen steigt zunehmend der Unmut über die Besoldungspolitik der rheinland-pfälzischen Landesregierung, die nach wie vor eine Besoldungserhöhung von Grundschullehrkräften vehement ablehnt. Weiterlesen

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