Neues Eingruppierungsrecht der Länder
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Mitteilung: GEW Hauptvorstand
Das neue Eingruppierungsrecht im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder steht. Viel hat sich nicht geändert. Verbesserungen gibt es für Beschäftigte, die in die Entgeltgruppen 2 bis 8 eingruppiert sind und die bei Fortgeltung des BAT/BAT-O nach einer höchstens sechsjährigen Bewährungszeit in die höhere Vergütungsgruppe aufgestiegen wären. Im Organisationsbereich der GEW betrifft dies den Sozial- und Erziehungsdienst der Länder. So sind z.B. die Kinderpflegerinnen mit staatlicher Anerkennung in normaler Tätigkeit nicht mehr in die Entgeltgruppe 3, sondern in die Entgeltgruppe 5 – einschließlich Stufe 6 – eingruppiert. Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung kommen in die Entgeltgruppe 8. Ab 1. Januar 2012 gibt es auch in bestimmten Bereichen wieder Zulagen (z.B. auch die Heimzulage).
Lehrkräfte bleiben weiterhin ausgenommen! In Hessen müssen gesonderte Verhandlungen geführt werden.
Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2012 unmittelbar für die ab diesem Tag neu eingestellten Beschäftigten in Kraft. Die anderen Beschäftigten können entscheiden, ob sie in ihrer bisherigen Entgeltgruppe verbleiben wollen oder auf Antrag in das neue Eingruppierungsrecht wechseln möchten. Diese Entscheidung kann noch bis zum 31. Dezember 2012 getroffen werden. Ob es sinnvoll ist, in das neue Eingruppierungsrecht zu wechseln, muss anhand der individuellen Entgeltentwicklung geklärt werden. Die GEW wird hierzu für ihre Untergliederungen Schulungen durchführen, um ihre Mitglieder vor Ort sachkundig zu beraten.
Berlin, 16. November 2011
Ilse Schaad
Peter Jonas
GEW-Hauptvorstand
Reifenberger Str. 21
60489 Frankfurt