Krieg, das Schwindelgeschäft

Der Kommentar zum Zeitgeschehen

von Jürgen Scherer

„KRIEG ist ein Schwindelgeschäft. Das war er schon immer. Krieg ist möglicherweise der älteste, mit Abstand der profitabelste und sicherlich der bösartigste Betrug. Er ist der einzige von internationalem Ausmaß. Er ist der einzige, bei dem die Gewinne in Dollar und die Verluste in Menschenleben gerechnet werden. Eine Gaunerei lässt sich meiner Meinung nach am besten als etwas beschreiben, das nicht das ist, was es für die Mehrheit der Menschen zu sein scheint. Nur eine kleine „Insider“ – Gruppe weiß, worum es sich handelt. Er wird zum Vorteil ganz weniger und auf Kosten vieler geführt. Mit dem Krieg machen einige wenige ein riesiges Vermögen…“ (Aus: War is a racket, 1935; Major General Smedley Butler)

Es sind ja oft diese aus Erfahrung geronnenen Weisheiten, die mit der Zeit aus dem Blickfeld geraten. Leider! Deshalb sind sie aber heutzutage nicht weniger beherzigenswert als zur Zeit ihrer Äußerung. Es ist m.E. mehr als offensichtlich, dass das, was General Butler 1935, also nur 4 Jahre vor dem schrecklichsten, noch dazu von Deutschland zu verantwortenden, Krieg aller Zeiten geschrieben hat, auch auf die Kriegssituation in der Ukraine passt. Dazu genügt tatsächlich ein kleiner Blick hinter die ökonomischen Interessenlagen in Bezug auf diesen unsäglichen Krieg im Herzen Europas. … weiter


Bild von Ralph auf Pixabay

 

 

 

GEW: „Enttäuschender Beschluss“

Bildungsgewerkschaft GEW zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum BAföG-Grundbedarf

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Bundesregierung dringend gemahnt, die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum BAföG-Grundbedarf nicht zum Anlass zu nehmen, in Sachen BAföG-Reform die Hände in den Schoß zu legen. „Der Beschluss ist enttäuschend. Der Erste Senat hat das Grundrecht auf eine menschenwürdige Existenz und Berufswahlfreiheit sehr restriktiv ausgelegt“, kommentierte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte die Entscheidung der Karlsruher Richterinnen und Richter, wonach Studierende keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf ein BAföG in Höhe des Existenzminimums haben. Der Beschluss mute Studierenden letztlich zu, ihr Studium abzubrechen, wenn sie dafür keine ausreichende Finanzierung haben. Weiterlesen

Studierende enttäuscht: BVerfG entscheidet über Verfassungswidrigkeit der BAföG-Sätze

Mitteilung: freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen 30. Oktober eine Entscheidung veröffentlicht, nach welcher die BAföG-Sätze 2014/2015 nicht verfassungswidrig niedrig waren. Die bundesweite Studierendenvertretung fzs kommentiert dies in ihrer ersten Reaktion wie folgt:

Dazu bezieht Emmi Kraft aus dem fzs-Vorstand wie folgt Stellung:
„Es ist fatal,dass das Bundesverfassungsgericht nicht dem Bundesverwaltungsgericht folgt und erkennt, dass die Lage der Studierenden damals schon angespannt war  und mittlerweile mehr als prekär ist. Die Sätze liegen unter dem, was als gesetzlich verankertes Existenzminimum verstanden werden kann: dem Bürgergeld.Es braucht daher – unabhängig von der Verfassungswidrigkeit – eine großangelegte
Strukturreform, denn die Studien der letzten Jahre zur Lage von Studierenden machen klar: Studierenden geht es schlecht. Es darf kein Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig sein, damit die Politik sich um die Belange der Studierenden kümmert.“

„Diese Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht für alle Studierenden, die auf BAföG angewiesen sind. Es wird der ganz grundlegende Charakter verkannt: Das Bundesverfassungsgericht argumentiert, dass das Teilhaberecht keinen Anspruch begründe, nach dem der Staat Menschen unterstützen müsse, welchen aufgrund gesellschaftlicher Hürden – also Armut – der Zugang zum Studium erschwert wird. In unseren Augen muss allen Menschen der Weg ins Studium offenstehen. Studentische Armut als
von Studierenden selbstverschuldete Situation darzustellen, verkennt das eigentliche Ziel des BAföGs: Chancengleichheit. Wir hoffen, dass der Gesetzgeber dennoch zur Vernunft kommt und endlich für
Bildungsgerechtigkeit einsteht.“, ergänzt Lisa Iden, Vorständin des fzs.


30.10.2024
EmmiKraft
Vorstand | freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.
www.fzs.de


siehe auch: GEW: „Enttäuschender Beschluss“

 

Tarifrunde 2025: Für etwa 7,5 Millionen Beschäftigte laufen Vergütungstarifverträge aus – Die Kündigungstermine

Zwischen Dezember 2024 und November 2025 laufen laut Berechnungen des Tarifarchivs des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung für etwa 7,5 Millionen Beschäftigte die von den DGB-Gewerkschaften ausgehandelten Vergütungstarifverträge aus – in den betreffenden Branchen werden somit nach aktuellem Stand im kommenden Jahr Tarifverhandlungen stattfinden. „Die Tarifrunde 2025 wird somit eher eine kleine Tarifrunde, die insgesamt deutlich weniger Beschäftigte als gewöhnlich umfasst“, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten. Zum Vergleich: In der Tarifrunde 2024 ging es um Tarifverhandlungen für knapp 12 Millionen Beschäftigte, weil in nahezu allen großen Branchen verhandelt wurde oder wird. In wichtigen Bereichen wie dem Bauhauptgewerbe, der Chemischen Industrie und dem Einzelhandel konnten bereits im ersten Halbjahr Tarifabschlüsse erzielt werden, sodass dort aufgrund mehrjähriger Laufzeiten im Jahr 2025 keine Tarifverhandlungen anstehen. Noch offen sind u. a. die Tarifverträge in der Metall- und Elektroindustrie. Weiterlesen

Finanzbildung: Werbung gehört nicht ins Klassenzimmer

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert unabhängige und werbefreie Bildungsangebote

  • Repräsentative Befragung: Mehr als neun von zehn Befragten ist es sehr oder eher wichtig, dass Schulen Wissen und Kompetenzen über Finanzen vermitteln
  • Der deutlichen Mehrheit der Befragten ist es sehr oder eher wichtig, dass Unterrichtsmaterialien unabhängig und werbefrei sind
  • vzbv: Nationale Finanzbildungsstrategie muss Unabhängigkeit und Qualität der Bildung sicherstellen und die Verbraucherschutzexpertise strukturell einbinden

Unabhängige und werbefreie Finanzbildung an Schulen: Dafür spricht sich die deutliche Mehrheit der Verbraucher:innen aus. Das ergab eine repräsentative forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Erfahrungen des vzbv zeigen allerdings, dass nicht alle frei verfügbaren Unterrichtsmaterialien diese Anforderungen erfüllen. Die Bundesregierung muss daher mit der geplanten Finanzbildungsstrategie verbindliche Standards für unabhängige und qualitativ hochwertige Bildung setzen, fordert der vzbv.   Weiterlesen

Beförderungskriterien der Lehrer:innen an Grund- und Mittelschulen in Bayern 2024

Alle Angaben wie immer ohne Gewähr!


Beförderungskriterien der Lehrkräfte an GS und MS in Bayern 2024

  • der Besoldungsgruppe A 12 nach Besoldungsgr. A12+AZ (erstes Beförderungsamt)

und

  • von A 12+AZ nach Besoldungsgr. A13 (zweites Beförderungsamt, zu Studienrät:innen im Grundschul- und im Mittelschuldienst)

jeweils auf der Basis der dienstl. Beurteilung 2022.

Download Beförderungskriterien von A12 nach A12+Z (erstes Beförderungsamt) und Beförderungskriterien von A12+Z nach A13 (zweites Beförderungsamt) als pdf-Datei


siehe auch: Anpassung der Bezüge: Kabinett beschließt Besoldungsanpassung 2024

 

 

Beförderungskriterien der Fachlehrkräfte in Bayern 2024

Alle Angaben wie immer ohne Gewähr!

Beförderungskriterien der Fachlehrkräfte 2024

  • Besoldungsgr. A 10 (Eingangsamt) nach A11 (Beförderungsamt Fachoberlehrer und Fachoberlehrerin) zum 1.11.2024

auf der Basis der dienstl. Beurteilung 2022)

Download als pdf-Datei


siehe auch: Anpassung der Bezüge: Kabinett beschließt Besoldungsanpassung 2024

 

 

„Gewerkschaften fordern 8 Prozent mehr Gehalt, mindestens 350 Euro und Entlastung“

Bildungsgewerkschaft GEW zur Tarifrunde öffentlicher Dienst Bund und Kommunen 2025

Berlin – 8 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 350 Euro pro Monat und wirksame Maßnahmen zur Entlastung fordern die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes für die beim Bund und in den Kommunen Beschäftigten. Dazu zählen höhere Zuschläge für Überstunden und besondere Arbeitszeiten, drei zusätzliche freie Tage pro Jahr und ein „Meine-Zeit-Konto“, in dem die Beschäftigten Entgelterhöhungen und Zuschläge ansparen können, um sie zur Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit oder für zusätzliche freie Tage beziehungsweise längere Freistellungsphasen zu nutzen. Zudem wollen die Gewerkschaften einen weiteren freien Tag pro Jahr für Gewerkschaftsmitglieder. Die Regelungen zur Altersteilzeit sollen wieder aktiviert werden. Das Tarifergebnis soll zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes übertragen werden. Das teilte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) am Mittwoch, 9.10.24, in Berlin mit. Weiterlesen

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