Neue Beurteilungsrichtlinien: Was ändert sich?

von Barbara Leuschner, Florian Kohl und Dominik Hochleichter*

Am 25. Oktober veröffentlichte das KM im Amtsblatt neue Beurteilungsrichtlinien für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis und Lehrkräfte auf unbefristetem Arbeitsvertrag, die Grundlage für die im Sinne des propagierten „Leistungsprinzips“ alle 4 Jahre anstehenden Beurteilungen durch die Vorgesetzten sind. Die wichtigsten Neuerungen sollen hier kurz zusammengefasst werden.

Bewertung bis zum bitteren Ende
Schon während (nach 1 Jahr) und nach der mittlerweile 2jährigen Probezeit erfolgen die ersten Einschätzungen und Beurteilungen, die der Lehrkraft die Eigenschaft „geeignet“ bzw. „voraussichtlich geeignet“, „(voraussichtlich) noch nicht geeignet“ oder „(voraussichtlich) nicht geeignet“ für das Beamtenverhältnis zuschreibt.

Nach der Verbeamtung auf Lebenszeit geht es mit der Beurteilung dann erst richtig los. Konnte man bislang noch ab einem gewissen Alter aufatmen, weil man von der häufig als Kontrolle empfundenen Beurteilung endlich verschont geblieben war, wird das systematische Beurteilen bis zum vorletzten Dienstjahr ausgeweitet.

Die Fünf ist die Eins der kleinen Lehrkraft
Die siebenstufige Bewertungsskala wurde geändert, neue Kürzel vergeben und vor allem die Stufe 5 vom Klang her stark aufgewertet, was in der Beurteilungspraxis wohl vor allem für Neueinsteiger Folgen haben wird.

  • Stufe 1 bisher: „Leistung die in allen Belangen von herausgehobener Qualität ist.“ (HQ)
    jetzt: „Leistung, die in allen Belangen von herausragender Qualität ist.“ (HQ)
  • Stufe 2 bleibt: „Leistung, die die Anforderungen besonders gut erfüllt.“ (BQ)
  • Stufe 3 bleibt: „ Leistung, die die Anforderungen übersteigt.“ (UB)
  • Stufe 4 bisher: „Leistung die den Anforderungen insgesamt entspricht.“ (EN)
    jetzt: „Leistung die den Anforderungen voll entspricht.“ (VE)
  • Stufe 5 bisher: „Leistung, die die Anforderungen im Wesentlichen erfüllt.“ (WE)
    jetzt: Leistung, die den Anforderungen in hohem Maß gerecht wird.“ (HM)
  • Stufe 6 bleibt: „Leistung, die Mängel aufweist.“ (MA)
  • Stufe 7 bleibt: „Leistung, die insgesamt unzureichend ist.“ (IU)

Mit den Formulierungen am Ende
Die etwa hundert Beurteilungsmerkmale wurden bis auf wenige Änderungen beibehalten und in 6 Kategorien (7 Kategorien für Vorgesetzte) eingeteilt. Sie müssen jedoch nicht mehr als Fließtext kommentiert werden. Stattdessen erhalten die Lehrkräfte  für diese Kategorien „Noten“ in Form der oben genannten Kürzel.
Dies ist mit Sicherheit eine Erleichterung für die Beurteiler/innen. Ob es sich für die Beurteilten allerdings positiv auswirkt, wird sich zeigen.

Der Stufenstopp
Erstmals hängt der Stufenaufstieg in der Besoldungstabelle vom Beurteilungsergebnis ab. Der Aufstieg kann verweigert werden, wenn einer der 6 Bereiche mit IU( Stufe 7) bewertet wird. In der Praxis ist davon auszugehen, dass diese Situation kaum eintreten kann. Jede/r Schulleiter/in wird schon aus eigenem Interesse an einer funktionierenden Schule rechtzeitig aktiv werden, bevor so eine Situation entsteht. Trotzdem bleibt die Koppelung der Beurteilung mit Besoldungsmaßnahmen ein bedenklicher Schritt.

SchulleiterInnen werden auch beurteilt
Neu ist auch, dass ab jetzt SchulleiterInnen bis A16 dienstlich beurteilt werden. Bisher waren sie ab A15 davon ausgenommen.

Was meint die GEW dazu?
Über den Sinn und vor allem Unsinn von Regelbeurteilungen wurde viel geschrieben. Es ist belegt, dass es sich dabei um ein unzeitgemäßes und ineffektives Instrument der Personalführung handelt. Vorgegebene Quotierungen der Ergebnisse werden von Vertretern des Kultusministeriums regelmäßig bestritten, scheinen aber zumindest mündlich zu existieren. Objektive Kriterien zur Messung von LehrerInnen-Leistungen gibt es nicht und kann es auch nicht geben.
Als beinahe einziges Bundesland hält Bayern an diesem anachronistischen Instrument fest. Die GEW fordert die sofortige Abschaffung der Regelbeurteilung!
Effektivere Formen der Qualitätssicherung pädagogischer Arbeit wären zum Beispiel:
Supervisionen und qualitative und quantitative Ausweitungen der Fortbildungsmöglichkeiten.


*Die AutorInnen Barbara Leuschner, Florian Kohl und Dominik Hochleichter schreiben als Mitglieder der GEW-Fachgruppe Sonderpädagogische Berufe Mittelfranken.
Hauptberuflich sind sie
StudienrätInnen im Förderschuldienst und Mitglieder im Personalrat bei der Regierung von Mittelfranken für den Bereich Förderschulen.

Kontakt:
Barbara Leuschner
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Florian Kohl: ed.xm1713289365g@irf1713289365louz1713289365
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Dominik Hochleichter: ed.be1713289365w@imo1713289365dhgih1713289365na1713289365
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