Mindestausbildungsvergütung steigt 2027 auf 764 Euro

Bericht: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

Ab 2027 steigt für das erste Ausbildungsjahr die Mindestausbildungsvergütung um 5,6 Prozent auf 764 Euro. BIBB-Daten zeigen: Nur bei sehr wenigen neu abgeschlossenen Verträgen wird die Mindestvergütung vereinbart, der weitaus größte Teil der Auszubildenden erhält eine deutlich höhere Vergütung. Weiterlesen

Jüngere Menschen sagen seltener „bitte“ – sind dennoch höflich

Sprachwissenschaftler*innen der Freien Universität Berlin und Universität Bielefeld zeigen Unterschiede in der höflichen Alltagskommunikation

Bericht: Freie Universität Berlin

Wer höflich sein will, sagt „bitte“ und „danke“. Oder? Neue Daten des Forschungsprojekts „Variantenpragmatik des Deutschen“ belegen: Höflichkeit in der Alltagssprache ist vielfältiger. Jüngere Sprecher*innen verwenden seltener „bitte“, greifen aber häufiger auf andere sprachliche Mittel wie „vielleicht“ zurück. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass jüngere Menschen nicht unhöflicher sprechen, sondern ein anderes Verständnis von Höflichkeit haben. Weiterlesen

„Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz muss weg!“

Bildungsgewerkschaft GEW zur ersten Lesung des Regierungsentwurfs im Bundestag

Bericht: GEW

Berlin/Frankfurt a. M., 8. Oktober 2026 – Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) am Donnerstag in Berlin hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) den Bundestag aufgefordert, das Sonderbefristungsrecht für die Wissenschaft abzuschaffen. „Die Bundesregierung hält an einem Gesetz fest, das Hochschulen und Forschungseinrichtungen seit 20 Jahren einen Freibrief für massenhafte Befristungen ausstellt. Wir brauchen keine Dauerbefristung, sondern Dauerstellen – das WissZeitVG muss abgeschafft werden“, erklärte Andreas Keller, GEW-Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung, am Mittwoch in Frankfurt a. M. Weiterlesen

Für Extremist*innen ist in der Schule kein Platz!

Bericht: Bundesschüler*innenkonferenz

Laut aktuellen Medieninformationen ist seit Kurzem der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts im Fall Alruna H. amtlich. Die Tochter des Rechtsextremisten Götz Kubitschek darf ihr Referendariat und somit ihre berufliche Laufbahn als Lehrkraft nicht antreten. Grund dafür soll ihre Anwesenheit bei rechtsextremen Veranstaltungen sowie bei Veranstaltungen der Identitären Bewegung gewesen sein. Staatsminister für Kultus Conrad Clemens scheint diese Entscheidung ebenso zu unterstützen wie der LandesSchülerRat Sachsen (LSR). Weiterlesen

GEW zu Digital Omnibus der EU „Keine Kinder-Daten für KI-Konzerne“

Bildungsgewerkschaft GEW protestiert gegen geplante Aufweichung des Datenschutzes

Bericht: GEW

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Europäische Gewerkschaftsausschuss für Bildung (ETUCE) rufen die Bundesregierung und andere EU-Regierungen dazu auf, den von der irischen Ratspräsidentschaft vorgelegten Vorschlag für Artikel 88bis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der aktuellen Fassung zu verwerfen. Weiterlesen

GEW zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: „Arbeitszeiterfassung ist Gesundheitsschutz

Bildungsgewerkschaft GEW fordert die Erfassung der Arbeitszeit von Lehrkräften

Bericht: GEW

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bedauert die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur Arbeitszeit von Lehrkräften. Der frühere Grundschulrektor Frank Post aus Hannover erhält damit keinen Ausgleich für die Arbeit, die er jahrelang über die für Beamte vorgesehene Arbeitszeit hinaus geleistet hat. Weiterlesen

„Ganztag ohne halbe Sachen: Rechtsanspruch braucht Qualitätsgarantie“

Bildungsgewerkschaft GEW begrüßt Start des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt den am 1. August beginnenden Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder als wichtigen bildungs-, sozial- und gleichstellungspolitischen Schritt. Gleichzeitig mahnt die Bildungsgewerkschaft Bund, Länder und Kommunen, den Anspruch mit verbindlicher Qualität, qualifizierten Fachkräften und einer dauerhaft gesicherten Finanzierung zu unterlegen.

„Das ist ein Meilenstein für Kinder und Familien. Aber ein Rechtsanspruch allein ist noch kein Qualitätsversprechen“, betont Doreen Siebernik, stellvertretende Vorsitzende der GEW. „Kinder dürfen im Ganztag nicht lediglich untergebracht und Beschäftigte nicht dauerhaft überlastet werden. Ganztag muss ein inklusiver und kindgerechter Lern- und Lebensort sein. Dafür braucht es qualifizierte Lehr- und Fachkräfte, gute Arbeitsbedingungen, geeignete Räume und klare Verantwortung. Ganztag gibt es nur ohne halbe Sachen.“

Der Rechtsanspruch gilt zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe und wird schrittweise ausgeweitet. Die GEW sieht darin eine große Chance, die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern zu stärken, Familien zu unterstützen und soziale Ungleichheit abzubauen. Ob dieses Versprechen eingelöst wird, darf jedoch nicht vom Wohnort, vom Einkommen der Eltern oder von den finanziellen Möglichkeiten einer Kommune abhängen. „Für uns ist entscheidend, dass bei den Kommunen und Einrichtungen eine dauerhaft gesicherte Finanzierung ankommt. Investitionen in Gebäude und Ausstattung allein reichen nicht“, führt Siebernik aus. Es brauche verlässliche Mittel für Personal, Leitung, Kooperation, Fortbildung und pädagogische Arbeit. Regionen mit hoher Kinderarmut und besonderem Unterstützungsbedarf müssten gezielt zusätzliche Ressourcen erhalten.

„Der Anspruch startet unter höchst unterschiedlichen Bedingungen. Während einige Länder und Kommunen auf langjährig gewachsene Strukturen zurückgreifen können, fehlen andernorts Plätze, Fachkräfte und geeignete Räume“, erklärt Siebernik. „Diese Unterschiede dürfen nicht zu einem Lotteriespiel nach Postleitzahlen führen. Bund und Länder müssen ihrer Verantwortung gerecht werden und überall verlässliche Bedingungen schaffen. Sie müssen investieren anstatt zu improvisieren!“

Die stellvertretende GEW-Vorsitzende warnt davor, dass aufgrund mangelnder Platzkapazitäten zunächst die anspruchsberechtigten Kinder der ersten Klassen versorgt werden könnten, während ältere Grundschulkinder trotz eines bestehenden Betreuungsbedarfs ihren bisherigen Platz verlieren oder kein Angebot erhalten. „Ganztag darf kein Privileg sein“, fordert Siebernik. „Alle Kinder müssen unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern teilnehmen können. Dazu gehören barrierefreie Angebote, transparente Aufnahmeverfahren und ein gesundes, kostenfreies Mittagessen. Kinder, Eltern und Beschäftigte müssen außerdem an der Gestaltung des Ganztags beteiligt werden. Beteiligung verbessert die Qualität und macht demokratische Bildung im Alltag erfahrbar.“

Die GEW erwartet, dass die ersten 100 Tage des Rechtsanspruchs für eine transparente Bestandsaufnahme und verbindliche Nachsteuerung genutzt werden. Bund, Länder und Kommunen müssen offenlegen, wo Plätze, Personal, Räume und verlässliche Ferienangebote fehlen. Dabei müssen auch Zugangsbarrieren, regionale Unterschiede und die Beschäftigungsbedingungen im Ganztag erfasst werden. Auf dieser Grundlage sollte ein verbindlicher Zeitplan für bundesweite Qualitätsstandards vereinbart werden. „Die ersten 100 Tage werden zeigen, ob die politisch Verantwortlichen Probleme lediglich verwalten oder entschlossen nachsteuern“, so Siebernik. „Wir erwarten eine ehrliche Datenbasis, verbindliche Qualitätsvereinbarungen und konkrete Zusagen für Personal und Finanzierung. Der Rechtsanspruch muss zu einem Qualitätsanspruch werden. Daran wird die GEW Bund, Länder und Kommunen messen.“


30.7.2026
Paul Eschenhagen
GEW-Hauptvorstand
www.gew.de

 

Darum geht es doch gar nicht!

Der Kommentar zum Zeitgeschehen

   von Jürgen Scherer*

Jeden Tag wird von der Presse eine Sau durchs Land gejagt, die ein spezifisches Defizit unserer Demokratie an den Pranger stellt: Den  unsäglichen „Beleidigungsparagrafen“, genauer gesagt: Paragraph 188 des Strafgesetzbuches mit dem vielsagenden Titel „Gegen Personen des öffentlichen Lebens gerichtete üble Nachrede oder Verleumdung“.

Dieser Paragraph wird seit einigen Jahren von „betroffenen“ Bundespolitikern über Gebühr bemüht, um Klagen gegen „unbotmäßige BürgerInnen“ einzureichen. Teilweise wird die Anwendung des Paragrafen von „betroffenen“ PolitikerInnen selbst in Auftrag gegeben, teilweise wird nach staatsanwaltlichem Ermessen gehandelt.

Vorreiter für das Vorgehen gegen solche „PolitikerInnenbeleidigungen“ war nach meiner Erinnerung der damalige Bundeswirtschaftsminister Habeck. Einen würdigen Nachfolger hat er nun im derzeitigen Bundeskanzler Merz gefunden. Weiterlesen

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