Beamtenverhältnis: Nur bei Verfassungstreue

Einem Lehrer, der der Ideologie der Muslimbruderschaft und der Islamischen Gemeinde in Deutschland (IGD) nahesteht, darf die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe verweigert werden. Denn diese Gruppierungen vertreten eine gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Ideologie.

Verwaltungsgericht München, Urteil vom 11. Januar 2012 – M 5 K 10.2856

Quelle: Einblick – gewerkschaftlicher Infoservice (DGB) 2/12

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