Gewerkschaften: Arbeitgeberangebot keine Verhandlungsgrundlage – 12.3.2012

++++ Tariftelegramm TVöD ++++

Die Verhandlungskommissionen der Gewerkschaften haben das Arbeitgeberangebot zurückgewiesen. Das Angebot geht in keiner Weise auf die Forderungen der Gewerkschaften ein. Die Einkommenssteigerungen würden wieder unter der absehbaren Teuerungsrate liegen. Der Nachholbedarf, den es wegen der Reallohnverluste gibt, würde noch größer. Über die Laufzeit von zwei Jahren gerechnet, wäre die Erhöhung gerade einmal 1,77 Prozent. Selbst bei einer Laufzeit von einem Jahr wäre die Gesamterhöhung zu gering.

Die von den Gewerkschaften geforderte soziale Komponente in Form eines Mindestbetrags ist im Angebot gar nicht enthalten. Eine Einmalzahlung von 200 Euro für zwei Nullmonate hat mit einer sozialen Komponente nichts zu tun. GEW-Vorstandsmitglied Ilse Schaad erklärte vor der Presse, dass bei dieser Lohnentwicklung viele Erzieherinnen, die unfreiwillig in Teilzeit arbeiten, weiterhin gezwungen sein würden, ihr Einkommen durch Harz IV aufzustocken.

Alle beteiligten Gewerkschaften erklärten daher, dass dieses Angebot als Verhandlungsgrundlage nicht akzeptabel sei. Dennoch werde man in weiteren Verhandlungen versuchen, Lösungen zu finden.

Potsdam, den 12.3.2012

Ilse Schaad
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Hauptvorstand
Reifenberger Str. 21
60489 Frankfurt

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert