Tarifabschluss für Tarifbeschäftigte der Länder – Übertragung der Gehaltserhöhungen für bayerische Beamte

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Hinweis: Die Gehaltserhöhungen werden in Bayern (ebenso angekündigt für Hamburg und Rheinland-Pfalz) für die Beamten übernommen. Für Bayern gilt: 2,1 % im Juni ’15 rückwirkend ab 1.3.15 und 2,3 % am 1.3.16 (mindestens jedoch 75 €)

Mitteilung: GEW Hauptvorstand

Passabler Lohnabschluss erreicht, VBL-Leistungen verteidigt, VBL-Beiträge steigen, L-EGO weiter kampffähig – so lässt sich das Tarifergebnis zusammenfassen, das in der vierten Verhandlungsrunde in Potsdam für den öffentlichen Dienst der Länder (ohne Hessen) erreicht wurde.

Die Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften sieht Gehaltserhöhungen in zwei Schritten vor: 2,1 Prozent zum 1. März 2015, 2,3 Prozent, mindestens aber 75 Euro zum 1. März 2016. Bis einschließlich E12 (in Stufe 1), E9 in Stufe 3 und E8 in Stufe 5 macht der Mindestbetrag mehr als 2,3 Prozent aus. Die Ausbildungsvergütungen steigen um jeweils 30 Euro. Zur Forderung der Gewerkschaften nach einer Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten hat die TdL keine Aussage machen wollen.

In der Zusatzversorgung (VBL) konnte eine Verschlechterung der Rentenberechnung verhindert werden. Die jetzt erzielte Vereinbarung sieht vor, das Leistungsrecht nicht zu verändern, und ist frühestens nach 10 Jahren kündbar. Im Gegenzug einigten sich beide Seiten darauf, die Umlagen und Beiträge schrittweise zu erhöhen.
In der umlagefinanzierten Zusatzversorgung West steigen die Arbeitnehmerbeiträge zum 1. Juli 2015 um 0,2 Prozentpunkte, zum 1. Juli 2016 und zum 1. Juli 2017 noch einmal um jeweils 0,1 Prozentpunkte.

Die Arbeitnehmerbeiträge in der kapitalgedeckten Zusatzversorgung Ost, die unter dem niedrigen Zinsniveau leidet, steigen in drei Schritten in Höhe von jeweils 0,75 Prozentpunkten zum 1. Juli 2015, 1. Juli 2016 und 1. Juli 2017 von derzeit zwei auf 4,25 Prozent. Dafür wird die Jahressonderzahlung Ost in fünf Jahresschritten auf das Niveau in den westlichen Bundesländern angehoben.

Das „Angebot“ der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für einen Eingruppierungstarifvertrag für Lehrkräfte wurde von Bundestarifkommission und Koordinierungsvorstand der GEW nach ausführlicher Diskussion mit großer Mehrheit abgelehnt. Es sah weder einen verbindlichen Einstieg in die „Paralleltabelle“ (A12 = E12, A11 = E11 u.s.w.) noch sonstige Verbesserungen vor, hätte aber eine Friedenspflicht mit sich gebracht.

Für eine erste Bewertung siehe die Internetmeldung der GEW unter www.gew-tarifrunde.de

Potsdam, den 28. März 2015

Andreas Gehrke / Ulf Rödde


 

siehe Ergebnis der Urabstimmung

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