DGB Rechtsschutz erstreitet 33,4 Millionen Euro für Gewerkschaftsmitglieder

dgb.gifJena: „Gewerkschaftsmitglieder sind im Betrieb und vor Gericht klar im Vorteil“

Mitteilung: DGB Bayern

Die DGB Rechtsschutz GmbH hat 2014 in Bayern für Gewerkschaftsmitglieder 33,4 Millionen Euro vor Gericht erstritten. Die größte Summe entfällt auf Streitigkeiten im Bereich des Arbeitsrechts (26,6 Millionen Euro), gefolgt vom Sozialrecht (6,3 Millionen Euro) und vom Verwaltungs- bzw. Beamtenrecht (0,5 Millionen Euro).

Matthias Jena, Vorsitzender des DGB Bayern, sagt dazu: „Der DGB Rechtsschutz verhilft den Beschäftigten zu ihrem Recht. Gewerkschaftsmitglieder sind im Betrieb und vor Gericht klar im Vorteil. Die enorme Summe beim Arbeitsrecht lässt erahnen, in welchem Ausmaß sich Arbeitgeber gegenüber ihren Beschäftigten gesetzeswidrig verhalten.“ Die DGB-Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern kostenlosen Rechtsschutz in Auseinandersetzungen rund um das Arbeitsleben.

Der DGB Rechtsschutz hat 2014 in Bayern in 13.717 Fällen Gewerkschaftsmitglieder vor Gericht vertreten. Davon wurden 8.194 Fälle (60 Prozent) vor Arbeitsgerichten verhandelt, 5.157 Fälle (38 Prozent) vor Sozialgerichten und 366 Fälle vor Verwaltungsgerichten (2 Prozent). Bei den meisten arbeitsrechtlichen Streitfällen ging es um Arbeitsentgelte (34 Prozent) oder Kündigungen (26 Prozent).

„Der große Anteil der Verfahren um Arbeitsentgelte und Kündigungen zeigt, dass die Beschäftigten auch bei einer guten Lage in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt um ihre existenziellen Rechte kämpfen müssen, nämlich um ordnungsgemäße Gehaltszahlungen und um ihre Arbeitsplätze“, sagt Jena.

Vor den Sozialgerichten betrafen die meisten Fälle Fragen der Renten-, Unfall- und Krankenversicherung (30 Prozent), der Arbeitslosenversicherung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende (27 Prozent) sowie des Schwerbehindertenrechts (18 Prozent). Den größten Anteil bei den Fällen vor den Verwaltungsgerichten (Beamtenrecht) hatte das Schwerbehindertenrecht (36 Prozent).

PM 54 v. 8.9.2015
www.bayern.dgb.de

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