GEW Bayern fordert Besserstellung von Lehrbeauftragten an Hochschule

Mitteilung: GEW Landesverband Bayern

In einer Pressekonferenz im Bayerischen Landtag am 13. Oktober 2017 hat die GEW Bayern ihre Unterstützung für das Antragspaket der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Lehrbeauftragte an Hochschulen besserstellen“ bekundet und macht sich für eine breite Zustimmung über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg stark.

Die im Antragspaket enthaltenen Forderungen zur Verbesserung der Lage der Lehrbeauftragten an den bayerischen Hochschulen decken sich weitestgehend mit den Positionen, die die GEW selbst unter anderem in ihrer Stellungnahme vor dem Wissenschaftsausschuss im Juli 2017 darlegte ( Download)

Die Lage der Lehrbeauftragten in Bayern ist äußerst prekär. Durch den eklatanten Anstieg der Studierendenzahlen in den letzten Jahrzehnten lastet auf ihnen mittlerweile ein großer Teil der hochschulischen Pflichtlehre, ohne dass sie dafür angemessen vergütet würden oder ihnen ein arbeitsrechtlicher Schutz oder demokratische Mitbestimmungsrechte zustünden.

Die GEW Bayern ist der Ansicht, dass diese Missstände einzig durch tiefgreifende Strukturveränderungen an den Hochschulen und der Hochschulgesetzgebung nachhaltig beseitigt werden können. Sie fordert daher die Überführung aller im Rahmen der Pflichtlehre tätigen Lehrbeauftragten in feste Beschäftigungsverhältnisse und eine damit verbundene Schaffung von ausreichend Dauerstellen im Bereich der Lehre. Lehraufträge sollen entsprechend der gesetzlichen Grundlagen einzig „ergänzenden Charakter“ besitzen und als Zusatzangebot fungieren. Dafür bedarf es einer deutlichen Erhöhung der Grundfinanzierung der bayerischen Universitäten. Um einen weiteren Missbrauch von Lehraufträgen in Zukunft zu verhindern, wird auch die Einführung eines verpflichtenden Berichtswesens über die Verteilung von Lehraufträgen gefordert.

Zur unmittelbaren Verbesserung der bereits von den prekären Verhältnissen betroffenen Kolleginnen und Kollegen fordert die GEW Bayern außerdem, die rechtlichen Grundlagen im BayHSchG und dem BayPVG so anzupassen, dass Lehrbeauftragte schon jetzt vom Personalrat vertreten werden können und zur aktiven wie passiven Wahl zu den Gremien der akademischen Selbstverwaltung zugelassen sind. Die Vergabe von Lehraufträgen durch einseitige Verwaltungsakte ist durch von beiden Seiten geschlossene Honorarverträge zu ersetzen.

Im Hinblick auf das Antragspaket von Bündnis 90/Die Grünen ruft die GEW Bayern daher alle an der Gesetzgebung beteiligten politischen Akteure dazu auf, die Lage der Lehrbeauftragten ernst zu nehmen und im Interesse der betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu einer Lösung der Probleme gemeinsam an einem Strang zu ziehen. Die aktuelle Situation erlaubt keinen weiteren Aufschub mehr. „Der Wunsch nach „exzellenten“ Universitäten mit guten Ergebnissen lässt sich nicht erfüllen mit dauerhaft unzufriedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Gute Bildung und gute Arbeit in der Wissenschaft sind zwei Seiten einer Medaille“, so Elke Hahn, die Geschäftsführerin der GEW Bayern.

PM v. 13.10.2017
Elke Hahn
GEW Bayern
www.gew-bayern.de