Zum Abschiebeflug nach Kabul erneuert die Bildungsgewerkschaft GEW ihre Forderung: „(Aus)Bildung statt Abschiebung!“

Mitteilung: GEW Bayern

Am heutigen Dienstag, 4.12.2018, soll die nächste Sammelabschiebung, voraussichtlich vom Flughafen Frankfurt am Main, nach Afghanistan durchgeführt werden. Es ist leider erneut davon auszugehen, dass viele Geflüchtete aus Bayern abgeschoben werden. Deshalb erneuert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ihre Forderung: (Aus)Bildung statt Abschiebung! Bildungseinrichtungen müssen geschützte Räume bleiben!

In den vergangenen Tagen nahmen die Presseberichte zu möglichen Abschiebungen von Auszubildenden wieder zu. Auch Berichte von Abschiebungen aus Schulen und anderen Bildungseinrichtungen waren in der Vergangenheit immer wieder die Regel.

Dazu Anton Salzbrunn, Landesvorsitzender der GEW Bayern, heute in München: „Wir können unsere Forderung, dass Schulen und Bildungseinrichtungen Schutzräume sein müssen, in denen alle sicher und vertrauensvoll lernen können, nur bekräftigen. Die Staatsregierung muss sich daran halten und darf das in der tagtäglichen schulischen und betrieblichen Arbeit gebildete Vertrauen nicht durch solche Maßnahmen konterkarieren.“

Vor einigen Wochen hat die Bildungsgewerkschaft dazu eine Unterschriftensammlung präsentiert. Insgesamt etwa 1.500 Lehrkräfte in Bayern haben sich gegen Abschiebungen aus Bildungseinrichtungen ausgesprochen. Dies scheint den politisch Verantwortlichen im Freistaat egal zu sein. Sie setzen den Kurs der vorherigen CSU-Alleinregierung fort, was in der Bildungsgewerkschaft auf heftige Kritik stößt.

Dazu Salzbrunn weiter: „Anstatt in Kriegsgebiete abzuschieben, täte die Staatsregierung gut daran, den Geflüchteten den Schulbesuch oder die Ausbildung zu ermöglichen und nicht zu verbieten. Schule muss für alle Schüler*innen und Schüler und für alle Auszubildenden ein geschützter Raum sein und bleiben!“

In diesem Zusammenhang verweist die GEW erneut auf ihren Leitfaden zu Abschiebungen aus Schulen und Betrieben, der rechtliche Hinweise gibt. Dieser ist hier zu finden: www.gew-bayern.de/Leitfaden_Abschiebung


PM v. 4.12.2018
Elke Hahn
Geschäftsführerin GEW Bayern
www.gew-bayern.de