Mitbestimmung bei SAP: BAG sieht Gewerkschaftssitze im Aufsichtsrat nach deutschem Recht geschützt. Nun ist der EuGH am Zug

Bericht: Hans-Böckler-Stiftung

Das Bundesarbeitsgericht hat am gestern entschieden, im Rahmen einer Rechtsbeschwerde gegen die Schwächung der Arbeitnehmermitbestimmung bei der Umwandlung des Softwarekonzerns SAP in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) eine Auslegungsfrage zum SE-Recht dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen.

Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) dürfen Unternehmen nach deutschem SE-Recht auch bei einer Umwandlung in eine SE die gesicherten Sitze für Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat nicht ausschließen – anders als SAP argumentiert. … weiter


Quelle: www.boeckler.de

 

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