„Versetzung nach einem Wunsch zur Maskenpause“
Auf der Seite von www.dgbrechtsschutz.de haben wir den Bericht über das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 06. Mai 2021 – 4 Ca 2437/20 (Autor: Michael Mey) gefunden:
Versetzung nach einem Wunsch zur Maskenpause
In vielen Betrieben besteht die Pflicht, auch während der Arbeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Beschäftigte empfinden die Maske oft als lästige Pflicht. Aber darf der Chef eine Versetzung aussprechen, wenn Beschäftigte eine Maskenpause verlangen? Den ganzen Bericht lesen