Keine rechte Tätowierung für Lehrer

Trägt ein Lehrer eine Tätowierung aus der rechtsextremen Szene, so begründet dieses Verhalten eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Denn zur Eignung eines Lehrers gehört auch die Gewähr der Verfassungstreue.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg,
Urteil vom 11. Mai 2021 – 8 Sa 1655/20


aus: einblick – Gewerkschaftlicher Info-Service Juli-August 2021 (www.dgb.de/einblick)
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