Tarifabschluss öffentlicher Dienst: Versorgungsempfänger*innen nicht außer Acht lassen!
Di Pasquale: „Die Versorgungsempfänger*innen dürfen bei der Sonderzahlung nicht vergessen werden.“
Mitteilung: DGB Bayern
Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in Bayern (ver.di, GdP, GEW, IG BAU) haben in einem gestrigen Treffen nochmals die Übertragung des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder auf die bayerischen Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen begrüßt. Die Gewerkschaften waren sich allerdings einig, dass die Versorgungsempfänger*innen in Bayern nicht aus dem Berechtigtenkreis der Sonderzahlung ausgenommen werden sollen.
Hierzu erklärt Verena Di Pasquale, kommissarische Vorsitzende des DGB Bayern: „Die angekündigte Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich ist ein wichtiges Zeichen. Angesichts der aktuellen Inflationsrate dürfen die Versorgungsempfänger*innen in Bayern aber bei der Sonderzahlung nicht vergessen werden. Andernfalls müssen diese einen unverhältnismäßig langen Zeitraum ohne finanzielle Kompensation hinnehmen.“
Aktuell liegt die Inflationsrate bei 5 Prozent, Versorgungsempfänger*innen bleiben davon nicht verschont. Deshalb ist für den Zeitraum bis zur linearen Erhöhung zum 01.12.2022 ein entsprechender Ausgleich wichtig. Orientierung bietet hierfür die Höhe der Corona-Sonderzahlung. Diese ist auch eine Einmalzahlung für die Monate, in denen keine prozentuale Erhöhung der Grundgehälter vorgesehen ist. Für Versorgungsempfänger*innen schlagen der DGB Bayern und seine für den öffentlichen Dienst zuständigen Gewerkschaften deshalb eine Einmalzahlung in Höhe von 70 Prozent (angelehnt an den erreichbaren Versorgungssatz) der Sonderzahlung von 1.300 Euro vor.
„Die Staatsregierung geht bei der Übertragung der Besoldung im Vergleich zu anderen Ländern seit Jahren mit gutem Beispiel voran. Wir erwarten das auch in Bezug auf die Versorgungsempfänger*innen“, so Di Pasquale abschließend.
8.12.2021
DGB Bayern
www.bayern.dgb.de