Cookies: Einwilligungsdienste lösen Probleme bei Online-Werbung nicht

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) veröffentlicht Stellungnahme zur Einwilligungsverwaltungsverordnung
 
Mit der Verordnung möchte die Bundesregierung Dienste etablieren, mit denen Verbraucher:innen Einwilligungen im Internet erteilen und verwalten können sollen. So soll die Flut an Einwilligungsbannern reduziert werden. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) lösen Einwilligungsdienste jedoch nicht die bestehenden Probleme im Online-Werbemarkt. Gleichzeitig bestehen bei der derzeitigen Ausgestaltung der Regelungen nur wenig Anreize für Verbraucher:innen sowie Unternehmen, entsprechende Dienste zu verwenden.

Laut des Verordnungsentwurfs können Anbieter digitaler Dienste zwar Einwilligungen akzeptieren, die Nutzer:innen über Einwilligungsdienste abgeben. Erteilen Nutzer:innen die Einwilligung jedoch nicht, können die Anbieter erneut beliebig oft um Einwilligungen bitten. Nutzer:innen werden damit unter Druck gesetzt, Einwilligungen zu erteilen. Dies ist inakzeptabel. In der Verordnung muss daher geregelt werden, dass Anbieter digitaler Dienste die Entscheidungen der Nutzer:innen akzeptieren müssen.

Es ist außerdem fraglich, ob Anbieter digitaler Dienste über Einwilligungsdienste rechtswirksame Einwilligungen einholen können. Denn verschiedene aktuelle Studien zeigen: Für Verbraucher:innen ist es unmöglich abzusehen, welche Reichweite und Folgen ihre Einwilligung hat. Dafür ist der Online-Werbemarkt zu komplex, zu intransparent und zu wenig kontrollierbar. Daran ändert sich auch nichts, wenn Einwilligungen künftig über neue Dienste erteilt werden sollen. Somit besteht auch für Anbieter digitaler Dienste kein Anreiz, Einwilligungsdienste einzubinden.

Aus Sicht des vzbv kann dieses Problem nur durch eine grundlegende Anpassung des Online-Werbesystems auf regulatorischer und technischer Ebene gelöst werden. Insofern wird die Einwilligungsverwaltungsverordnung keine positive Wirkung entfalten können. Vielmehr sollte Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken auf europäischer Ebene untersagt werden.

ausführliche Stellungnahme des vzbv (14 S., pdf-Datei)


17.7.2023
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
www.vzbv.de

 

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