Rechtswidriger Ausschluss aus kirchlichem Kindergarten in Steinhude

Kirchengemeinde muss nach Einstellung des Gerichtsverfahrens die Verfahrenskosten tragen

Die beklagte Kirchengemeinde hatte im März dieses Jahres mit förmlichem Bescheid zwei Geschwisterkinder aus der weiteren Betreuung in dem von ihr betriebenen Kindergarten ausgeschlossen. Sie hatte sich dazu auf eine Regelung in ihrer Benutzungssatzung gestützt, wonach ein Ausschluss eines Kindes u.a. erfolgen kann bei einer nachhaltigen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen den Eltern und den Mitarbeitenden des Kindergartens. Vorausgegangen waren in einem Zeitraum von rund zwei Wochen mehrfache Vorsprachen der Eltern in der KiTa mit dem Ansinnen, ihr älteres Kind solle in der Einrichtung wirksam und nachhaltig vor körperlichen Attacken eines dritten Kindes geschützt werden, das u.a. ihre Tochter in der jüngsten Vergangenheit mehrfach geschlagen bzw. körperlich angegangen und dabei auch verletzt habe. Bis zum Ausspruch des Ausschlusses hatte zwischen den Eltern und der KiTa-Leitung kein Einvernehmen über die Einschätzung der tatsächlichen Situation und das weitere Vorgehen erzielt werden können. Weiterlesen