Religionszugehörigkeit: Nachfrage unzulässig

Mitteilung: Arbeitsgericht Karlsruhe

Die Aufforderung zur Angabe der Konfession bei der Bewerbung um eine Sekretariatsstelle beim Oberkirchenrat der Evangelischen Kirche ist unzulässig. Sie begründet die Vermutung der Diskriminierung wegen der Religion.

Der Fall:
Die Frau bewarb sich auf eine ausgeschriebene Stelle als Sekretärin der Geschäftsführung des evangelischen Oberkirchenrats in K. Sie gab an, konfessionslos zu sein, betonte aber zugleich, keine Vorbehalte gegen die Kirche zu haben. Sie wurde nicht genommen. Die Frau nahm nun an, wegen ihrer Konfessionslosigkeit benachteiligt worden zu sein und klagte gegen die Kirche auf Zahlung einer Entschädigung. Ihre Klage hatte Erfolg. Weiterlesen