„Kleidungsstil darf Prüfungsergebnis nicht beeinflussen“
Der DGB-Rechtsschutz hat am 15.6.20 das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zum Kleidungsstil bei mündlichen Prüfungen veröffentlicht und kommentiert:
Kleidungsstil darf Prüfungsergebnis nicht beeinflussen
In mündlichen Prüfungen kleidet man sich regelmäßig möglichst vorteilhaft und gut. Welcher Kleidungsstil ist aber für eine Prüfung angemessen? Prüfer können da schon mal anderer Auffassung sein als Studierende. Das darf die Bewertung der Prüfungsleistung jedoch nicht beeinflussen hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Den ganzen Bericht lesen