Freier Eintritt bei dienstlichen Zwecken für alle Lehrerinnen und Lehrer in Museen

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat am 17.8.2010 folgenden Beschluss des Landtags als KMS herausgegeben:

Beschluss des Bayerischen Landtags vom 04.05.2010
hier: Freier Eintritt bei dienstlichen Zwecken für alle Lehrerinnen und Lehrer in Museen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Regelungen zu den Eintrittsvergünstigungen für den Besuch der staatlichen Museen und Sammlungen lauten:
Nr. II.2 und II.3:

Freien Eintritt erhalten:

–  Schulklassen, Vorschulkinder, Hortgruppen sowie Jugendgruppen aus Mitgliedstaaten der EU, soweit sie unter Führung ihrer Lehrkräfte oder der zuständigen Betreuungsperson kommen.

–  Lehrkräfte und Aufsichtspersonen nach Nr. 2 bei Museumsbesuchen mit den von ihnen betreuten Gruppen und soweit sie nachweislich ein Museum zur Vorbereitung eines solchen Besuches aufsuchen. Der Bayerische Landtag hat einen Beschluss zum freien Eintritt bei dienstlichen Zwecken für alle Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher in allen Museen gefasst. Dies gilt sowohl in Begleitung der Kinder als auch in Vorbereitung solcher Besuche.

 Diese Regelungen gelten allerdings nicht für den Bereich von Sonderausstellungen.

Das ganze Schreiben des Staatsministeriums lesen:  Download

Hinweis durch die GEW:
Aus dem KMS geht nicht hervor, wie der Nachweis zu erbringen ist. Ggf. den Beschluss ausdrucken und den GEW- Mitgliedsausweis mitnehmen.