Schulentlassung nach Schlägerei rechtswidrig

Mitteilung: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen

Ein Schüler einer Gesamtschule im Kreis Wesel, der im August 2019 von einem Mitschüler tätlich angegriffen wurde und sich mit einem Faustschlag zur Wehr setzte, der zu einer lebensgefährlichen Verletzung des Mitschülers führte, durfte wegen dieses Vorfalls nicht von der Schule entlassen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht durch Beschluss vom 22. September 2020 entschieden, der den Beteiligten am 23. September 2020 bekannt gegeben wurde. Weiterlesen