BAG-Urteil: Benachteiligung bei der Stufenzuordnung rechtlich zulässig
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Mitteilung: GEW Hauptvorstand
Zwei aktuelle Urteile des Bundsarbeitsgerichts (BAG) zur Stufenzuordnung im TV-L vom 23. September 2010 haben die Notwendigkeit klarerer und realitätsbezogenerer tariflicher Regelungen zur Anerkennung von Beschäftigungszeiten für die Stufenzuordnung erneut drastisch vor Augen geführt. Die Problematik der Anerkennung früherer Berufserfahrung bei Neueingestellten existiert in gleicher Weise im TVöD für Bund und Kommunen. Lediglich für Wissenschaftler an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind Sonderregeln vereinbart worden, die für die Beschäftigten günstiger ausfallen.
Im ersten Urteil (6 ARZ 180/09) wurde die Klage eines Lehrers abgewiesen, der zwölf Jahre an privaten Einrichtungen tätig war und 2007 als angestellter Lehrer in den Schuldienst beim Land Baden-Württemberg zurückgekehrt war. … weiter